Finanzen

Unterstützung für Kosten der Unterkunft muss direkt bei Kommunen ankommen

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB verhandelt aktuell mit den Bundesländern über den Weg, wie der Bund den Kommunen bei den steigenden Sozialausgaben für die Kosten der Unterkunft (KdU) helfen kann. Dazu äußerten sich nun der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV Ingbert Liebing:

Rehberg: „Die unionsgeführten Koalitionen haben in den letzten Jahren für die größte finanzielle Entlastung der Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gesorgt. Wenn der Bund den Kommunen weiteres Geld zur Verfügung stellt, muss auch definitiv sichergestellt sein, dass die Mittel vor Ort ankommen. Die Bundesländer fordern eine Entlastung über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Das ist nicht akzeptabel, weil damit eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Mir ist wichtig, dass die Mittel zielgerichtet dort ankommen, wo sie auch benötigt werden. Bevor der Bund die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft weiter entlastet, müssen verfassungsrechtliche Fragen eindeutig geklärt sein. Der Bund darf nicht quasi aus Versehen in eine Bundesauftragsverwaltung mit schwer abschätzbaren Folgen für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende geraten.“

Liebing: „Der Bund hat signalisiert, den Kommunen zusätzliche Mittel für die steigenden KdU-Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Das ist ein wichtiges Signal, das auch in der kommunalen Familie angekommen ist. Dafür muss jetzt ein sicherer Übertragungsweg gefunden werden. Spitzabrechnung im Rahmen der KdU-Erstattung ist ein gangbarer Weg. Es muss sichergestellt werden, dass das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es auch aufgrund der steigenden Zahl anerkannter Asylbewerber benötigt wird. Mit jedem positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steigen die Sozialausgaben im Bereich des Arbeitslosengelds II – denn in der Regel sind anerkannte Asylbewerber zunächst arbeitslos. Dies führt zu steigenden Sozialausgaben bei Bund und Kommunen, während die Länder mit jedem anerkannten Asylbewerber finanziell entlastet werden.

Das Misstrauen des Bundes und der Kommunen gegenüber einer unspezifischen Förderung ist nachvollziehbar. Zu oft schon sind Mittel des Bundes, die zur Entlastung der Kommunen gedacht waren, nicht vollständig und zusätzlich vor Ort angekommen. Deswegen dürfen die jetzt bereitgestellten Mittel nicht in die Landeshaushalte fließen.“

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