Soziales

Deutscher Landkreistag unzufrieden mit der Einigung zum Unterhaltsvorschuss

Die Einigung von Bund und Ländern über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses trägt den kommunalen Erwartungen weder in administrativer noch in finanzieller Hinsicht hinreichend Rechnung, findet der Deutsche Landkreistag: „Für bedürftige Kinder unter 12 Jahren bleibt es beim doppelten Behördengang. Sie müssen sowohl zur Unterhaltsvorschussstelle als auch zum Jobcenter. Das bedeutet auch für die Behörden unnötige Bürokratie.

Denn der Unterhaltsvorschuss wird vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und geht somit in der Leistung des Jobcenters auf“, so der Präsident des Verbandes, Landrat Reinhard Sager.

Für Kinder ab 12 Jahren ist dagegen vorgesehen, dass sie lediglich zum Jobcenter müssen, wenn der alleinerziehende Elternteil weniger als 600 € brutto im Monat verdient. „Verdient der Elternteil mehr als 600 €, ist wiederum der Unterhaltsvorschuss vorrangig. Das muss von den Jobcentern geprüft werden, sodass neuer Aufwand entsteht“,

Die vereinbarte Kostentragung sieht zwar eine gewisse Aufstockung seitens des Bundes vor, deckt die voraussichtlich entstehenden kommunalen Mehrausgaben aber nicht ab. Auch ist eine Revisionsklausel bislang nicht vereinbart worden. „Die Aufhebung der Höchstbezugsdauer von derzeit sechs Jahren und die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf 18 Jahre müssen in Bezug auf Fallzahlen und Kosten belastbar quantifiziert werden. Wir brauchen rasch eine aussagekräftige Abschätzung der finanziellen Folgen nach dem neuen Modell. Wir erwarten, dass die Mehrbelastungen der Landkreise sowohl bei den Zweckausgaben als auch beim Personal von den Ländern vollständig ausgeglichen werden“, forderte Sager.

Positiv wertete der Deutsche Landkreistag die Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr: „Wir begrüßen, dass die Reform nun erst zum 1.7.2017 in Kraft treten soll. Dies ermöglicht den Unterhaltsvorschussstellen sowie den Jobcentern in den Landkreisen, die Änderungen in angemessener Frist umzusetzen. Gut, dass damit die komplizierte rückwirkende Umsetzung zum 1.1.2017 vom Tisch ist“, so Sager.

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