Plenarrede zur Änderung des Art. 104c GG

Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB, hat heute (28. September) im Plenum des Deutschen Bundestages zur Grundgesetzänderung für den „DigitalPakt Schule“ gesprochen. 

Den Videomitschnitt finden Sie hier:

https://dbtg.tv/fvid/7276715

 

Im Anschluss daran erklärte er:

„Der DigitalPakt kann die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Wir warnen allerdings vor der weiteren Vermischung von Zuständigkeiten und Verantwortung im föderalen Aufbau unseres Staates. Der DigitalPakt darf nicht zum ‚Goldenen Zügel‘ werden, mit dem Bedarf geweckt wird, aber keine nachhaltige Finanzierung verabredet wird.“

 

Die KPV sieht im Verbot des Bundesdurchgriffs auf die Kommunen den schärfsten Schutz vor der Übertragung neuer Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung. Die Änderung des Grundgesetzes Art. 104c, mit der alle Kommunen von Investitionen des Bundes profitieren, ist nur der zweit beste Weg, um Bildungsinfrastruktur vor Ort zu fördern. Für die KPV wäre ein Staatsvertrag mit klaren Verpflichtungen der Länder, Mittel des Bundes an die Kommunen eins zu eins weiterzuleiten, der bessere Weg. In jedem Falle muss es ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern geben und sichergestellt werden, dass Bundesmittel nicht einfach Landesprogramme ersetzen, sondern zusätzlich in die Bildungsinfrastruktur investiert wird.

 

Foto: WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com

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