Anhörung zur Änderung des Grundgesetzes und der Ausweitung des Bundesdurchgriffs auf Länder und Kommunen
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz waren am Montag, den 8. Oktober 2018, Thema einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, durch die Aufhebung der Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen in Artikel 104c GG soll die Möglichkeit des Bundes erweitert werden, die Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen.
Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d GG soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Dabei ist geplant, auf die Vorgabe einer Befristung und degressiven Ausgestaltung zu verzichten. Durch Änderung des Artikels 125c GG soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. In Artikel 143e GG soll eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt.
Den ausführlichen Bericht über die Anhörung, die diskutierten Anträge bzw. Gesetzesentwürfe und eine Übersicht über die Sachverständigen finden Sie hier: https://bit.ly/2Nfsbrj
Die vollständige Sitzung sehen Sie hier: https://dbtg.tv/cvid/7277352
Fotocredit: PhotoSG/stock.adobe.de
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