Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:
Die Kommunalpolitische Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands (KPV) fordert die Regierungskoalition und die unionsgeführte Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag enthaltenen kommunalrelevanten Handlungsfelder zu einem Aktionsprogramm zusammenzufassen und prioritär umzusetzen. Dabei steht die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen im Mittelpunkt. Vertrauen in die Institutionen und die Demokratie zurückzugewinnen, gelingt durch funktionierende, handlungsfähige und starke Kommunen. Die dramatische Lage in den Kommunen ist Nährboden für Extremisten und gefährdet die demokratischen Grundlagen sowie die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Nur starke Kommunen können das Land auch stark machen. Die kommunalen Amts- und Mandatsträger sind die unverzichtbaren Multiplikatoren des Staates. Kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Funktionsfähigkeit. Deshalb fordern wir eine Kommunalagenda der gesamten Bundesregierung und ein Sofortprogramm Kommunalfinanzen von Bund und Ländern mit Wirkung noch ab 2026.
Um die Daseinsvorsorge aufrechterhalten zu können, brauchen die Kommunen bis zum Wirksamwerden der Reformen Unterstützung, die sich entlastend auf die Defizite in den Ergebnishaushalten auswirkt.
Rekorddefizite der Kommunen
2024 verzeichnete die kommunale Ebene in ihren Haushalten deutschlandweit ein Rekorddefizit von rund 25 Mrd. €, die Perspektive für 2025 mit über 30 Mrd. € Defizit ist dramatisch und wird sich in den kommenden Jahren bis mindestens 2028 mit jeweils deutlich über 30 Mrd. verstetigen.
Die Steuereinnahmen steigen deutlich langsamer auf Grund der schwachen Konjunktur, während insbesondere Sozial- und Personalausgaben unvermindert deutlich stärker ansteigen als die Einnahmen. Die positiven Signale der letzten Steuerschätzung ändern daran nur wenig.
Die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte ist gefährdet und zwar flächendeckend; es drohen Haushaltssicherungskonzepte mit „Steuererhöhungen“ (Hebesätze auf Grundsteuer und Gewerbesteuer) und Gebührenanhebungen sowie massiven Kürzungen und Streichung kommunaler freiwilliger Leistungen. Insbesondere dringend benötigte kommunale Investitionen sind trotz der Mittel aus den sog. Sondervermögen gefährdet – auch weil für einen Eigenanteil erforderliche Abschreibungen aus unterfinanzierten Ergebnishaushalten nicht leistbar sind.
Die aktuelle Finanzsituation der Kommunen ist nicht das Ergebnis einer vorübergehenden Problemlage (wie beispielsweise in der Finanzkrise 2009/10). Sie ist Ergebnis einer strukturellen Schieflage und Unterfinanzierung. Die Kommunen leisten deutlich mehr als ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Ohne strukturelle Änderungen auch auf der Ausgabenseite ist keine Verbesserung der kommunalen Finanzlage zu erwarten.
Der „Zukunftspakt für Bund, Länder und Kommunen“ wird unter Einbeziehung der Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Veranlassungskonnexität auf Grundlage einer Aufgaben- und Kostenkritik Vorschläge für eine bessere Aufteilung der gesamtgesellschaftlichen Kosten des Sozialstaats bis zum Sommer 2026 erarbeiten. Bis zur Wirkung von strukturellen Maßnahmen bedarf es dringend einer gemeinsamen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder.
Deshalb fordern wir vom Bund und den Ländern
1. Umsatzsteueranteil erhöhen: Kommunen erhalten jährlich einen Anteil an der Umsatzsteuer (ca. 2 % des Aufkommens bundesweit zzgl. einem Festbetrag von 2,4 Mrd. €). Bund und Länder müssen einen befristeten weiteren Festbetrag für die Kommunen vereinbaren und pro Einwohner verteilen.
2. Gewerbesteuerumlage reduzieren: Bund und Länder erhalten jährlich einen Anteil an der kommunalen Gewerbesteuer (2024 rund 75 Mrd. € kommunale Gewerbesteuer: rund 2,75 Mrd. €. Gewerbesteuerumlage Bund, rund 3,89 Mrd. € Gewerbesteuerumlage Länder). Die Gewerbesteuerumlage muss zeitlich befristet reduziert werden.
3. Soziale Leistungen überprüfen und besser finanzieren: Jenseits von den Ergebnissen der Kommission zur Sozialstaatsreform, die auch mit der Erwartung kommunaler Entlastungen verbunden sind, müssen Bund und Länder sich stärker an den besonders dynamisch entwickelnden Kostenblöcken, wie z.B. der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Kinder- und Jugendhilfe, Kosten der Unterkunft und Aufwendungen für Zuzug und Integration beteiligen oder den Leistungsumfang überprüfen. Bund und Länder haben die Leistungen veranlasst und ausgeweitet, ohne die Finanzierung langfristig zu sichern.
4. Sozialstaat reformieren: Sozialleistungen müssen sich an der Leistungsfähigkeit des Einzelnen und der Gemeinschaft orientieren. Wer Leistungen der Gemeinschaft in Anspruch nehmen will, muss zunächst seine eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben und angemessen an der Erfüllung beteiligt werden. Zur Vereinfachung der Transferleistungssysteme sollte ein einheitlicher Einkommensbegriff zugrunde gelegt werden. Ein Lohnabstandsgebot darf sich nicht nur auf die monetäre Leistung beziehen, sondern den tatsächlichen Aufwand einbeziehen. Die Kommunen sind in eine Sozialstaatsreform einzubinden.
5. Kommunen von Schulden entlasten: Wenn sich nunmehr der Bund ab 2025 jährlich mit 250 Mio. € an der Tilgung übermäßiger kommunaler Kassenkredite beteiligt, Geberländer im Finanzausgleich zusätzlich 400 Mio. € erhalten und die ostdeutschen Länder durch eine nochmals erhöhte Bundesbeteiligung beim AAÜG finanziellen Spielraum erhalten, muss dies auch bei den Kommunen ankommen und mit strukturellen Maßnahmen zur Ausgabenreduktion verbunden werden.
6. Liquidität schaffen: Ein bundesweites Vorziehen von Ausgleichszuweisungen aus Länderfinanzausgleich oder Bundesprogrammen kann zu einer besseren Liquidität der Kommunen beitragen. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGBII kann durch Sonder- und Abschlagszahlungen schneller zur Verfügung gestellt werden. Bei Bundesprogrammen könnten Bewilligungen beschleunigt und Abschlagszahlungen bereits bei Antragstellung geleistet werden.
7. Investitionspaket des Bundes beschleunigen: Um die Umsetzung des Sondervermögens für die Länder und Kommunen möglichst schnell zu realisieren, müssen die Möglichkeiten einer unbürokratischen Abwicklung genutzt und pauschalierte Mittelzuwendungen ermöglicht werden. Zudem sollte in der anstehenden Vergaberechtsnovelle eine deutliche Vereinfachung des Vergaberechtes für die Kommunen erfolgen.
8. Prüfung der Kommunalverträglichkeit institutionalisieren: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zugesichert, ab sofort bei Gesetzen, die die Kommunen betreffen, die Kommunalverträglichkeit mit Blick auf finanzielle und organisatorische Auswirkungen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu prüfen. Dafür bedarf es klarer institutionalisierter frühzeitiger Verfahren in jedem Ministerium, u.U. abgesichert in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
9. Förderprogramme schnell renovieren: Bestehende Förderprogramme des Bundes sind auf ihre Zielgenauigkeit zu überprüfen und nach Möglichkeit zusammenzufassen und zu reduzieren. Dadurch freiwerdende Mittel sind pauschaliert den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich sollen bei fortbestehenden Programmen die Beantragung und Umsetzung vereinfacht und die Nachweispflichten reduziert werden. Die Förderprogramme sollen in einer digitalisierten Förderplattform transparent für jeden leicht erreichbar sein.
10. Bürokratiekosten senken: Die Bundesregierung ist angetreten, den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Voraussetzung dafür ist eine ernsthafte, konsequente Bereitschaft zu ganzheitlichen, strukturellen Reformen. Staatsmodernisierung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Ressorts und gelingt nur im Schulterschluss mit Ländern und Kommunen. Weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. Wir begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung, rund 25 Prozent der Bürokratiekosten einzusparen. Automatisierungen bieten ein großes Einsparpotenzial. Staatliche Leistungen, die kein Ermessen im Einzelfall erfordern, müssen konsequent automatisiert werden.
11. Mit den Kommunen den Staat modernisieren: Die Kommunen kennen die Abläufe, Schnittstellen und Umsetzungsprobleme im Alltag der Verwaltung, so dass sie den tatsächlichen Nutzen und mögliche Risiken realistisch einschätzen können. Damit die Staatsmodernisierung gelingt, müssen die Kommunen und ihre Spitzenverbände von Beginn an eng und auf Augenhöhe eingebunden werden. Ohne das Wissen und die Erfahrung der Vollzugsbehörden kann eine sachgerechte Neuordnung und Neustrukturierung von Aufgaben nicht gelingen.
12. Mehr Menschen in unsere Gesellschaft eingliedern: Die Bundesregierung hat mit einer Kombination von nationalen und europäischen Maßnahmen die Migrationswende erfolgreich eingeleitet. Die Zurückweisungen an der Grenze, das Aussetzen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, die Abschaffung der sogenannten Turboeinbürgerung und die Wiederaufnahme des Ziels der Begrenzung ins Aufenthaltsrecht zeigen Wirkung. Im August lag die Zahl der Asylanträge 60 Prozent niedriger als im Vorjahr, im September bei 50 Prozent des Vorjahrs. Durch die Abschaffung falscher Anreize werden Pulleffekte verhindert und die Kommunen entlastet. Nur durch die anhaltende und konsequente Reduzierung illegaler Zuwanderung haben wir die Ressourcen, um diejenigen nachhaltig bei der Eingliederung in unsere Gesellschaft zu unterstützen, die eine Bleibeperspektive haben, sich einbringen möchten und Leistungsbereitschaft mitbringen. Wer als Zuwanderer unser Werte und Normen nicht teilt, muss unser Land auch wieder verlassen.
13. Mit Wachstum die Kommunen stärken: Die unionsgeführte Bundesregierung muss unser Land aus der Rezession führen. Dafür werden Rekordinvestitionen getätigt. Nach jetzigem Plan werden es 2026 126,7 Milliarden Euro sein. Zusammen mit den nötigen Einsparungen ist dies der richtige Weg um wirtschaftlich wieder zu erstarken. Gleichzeitig hat sich der Bund zur Kompensation der Steuermindereinnahmen beim steuerlichen Investitionsprogramm für Länder und Kommunen bereit erklärt. So werden Länder und Kommunen allein im Zusammenhang mit dem sog. „Investitions-Booster“ über den gesamten Finanzplanungszeitraum mit 23,5 Mrd. € entlastet. Der Bund greift den Bundesländern in erheblichem Maße unter die Arme. Wir fordern die Länder auf, sich in gleichem Maße kommunalfreundlich zu verhalten und zur Verfügung stehende Mittel an die Kommunen weiterzuleiten.
14. Kommunen am Aufkommen der Energiesteuern und CO2-Abgabe beteiligen: Mittlerweile gehört auch die Umsetzung der Energiewende (Wärmewende/ Wärmeplanung) zu den kommunalen Aufgaben, so dass statt kleinteiliger Förderprogramme eine Beteiligung der Kommunen am Aufkommen aus Energiesteuern angezeigt und gerechtfertigt wäre.
15. Investitionspaket kommunaltauglich umsetzen: Kommunale Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge haben den größten öffentlichen Investitionsbedarf. Erneuerung von Infrastruktur, Transformation und Klimaanpassungen sind keine von vornherein betriebswirtschaftlich rentablen Investitionen und lassen sich nicht ohne weiteres über den Preis bzw. die Gebühr refinanzieren. Deshalb müssen länderseitig die Verfahren jetzt so aufgesetzt und ggf. angepasst werden, dass das Investitionspaket des Bundes insbesondere bei den Kommunen ankommt.
16. Energieinfrastrukturfonds auflegen: Die Koalition hat verabredet, dass zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur aufzulegen. Kommunale Unternehmen brauchen mehr Eigenkapital bzw. eigenkapitalstärkende Instrumente.
17. Veranlassungskonnexität sicher verankern: Die grundsätzliche Frage der Veranlassungskonnexität wird derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtert. Die Einführung einer strengen Veranlassungskonnexität im Verhältnis auch zwischen den Ländern und den Kommunen muss für die Zukunft sicherstellen, dass eine Ausweitung bestehender Aufgaben nur bei sicherer Finanzierung und unter Beteiligung und Zustimmung der Kommunen möglich sein wird. Dies wäre ein essenzieller Beitrag zu einer nachhaltigen und generationengerechten Politik. Dabei halten wir daran fest, dass der Bund keine neuen Aufgaben auf die Kommunen übertragen soll (kein Bundesdurchgriff) und wollen sicherstellen, dass die durch die Länder übernommenen Aufgaben mit Auswirkungen auf die Kommunen dauerhaft auskömmlich finanziert werden. Für bisherige Leistungsausweitungen muss eine vollständige Kostenübernahme garantiert werden.
18. Ministerpräsidentenkonferenz zur Lage der Kommunen einberufen: Bund und Länder können nur gemeinsam die Kommunen aus der desolaten Lage befreien. Deshalb sollten die Ministerpräsidenten gemeinsam mit dem Bundeskanzler die Lösungswege verabreden.
Hier finden Sie die PDF des Beschlusses.
Beschluss 7 – Reform des Sozialstaates zur dauerhaften Konzentration auf die Hilfsbedürftigen zügig anfassen
Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:Wer den Sozialstaat erhalten...



