Beschluss 7 – Reform des Sozialstaates zur dauerhaften Konzentration auf die Hilfsbedürftigen zügig anfassen

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Jan. 13, 2026 | Beschluss

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Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:

Wer den Sozialstaat erhalten will, muss ihn reformieren, um den wirklich Hilfsbedürftigen auf Dauer die notwendige Unterstützung gewähren zu können. Die Kommunalpolitische Vereinigung fordert deshalb eine zügige Reform und Konzentration auf die wirklichen Hilfsbedürftigen. Künftig soll der Grundsatz gelten: Ein Empfänger (Empfängergruppe), ein Antrag und eine Bewilligungsbehörde.

Beträge sollen, wo immer das möglich ist, als Pauschalen ohne Abrechnung ausgekehrt werden, um die Verwaltung effizient zu gestalten und die Verantwortung der Bezieher zu stärken.

Hier finden Sie die PDF des Beschlusses.

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