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16 gute Jahre für die Kommunen

Funktionierende kommunale Strukturen bringen Stabilität, Wohlstand und Sicherheit. Kommunale Selbstverwaltung gewährleistet Lebensqualität für alle Menschen in unserem Land. Aus kommunaler Sicht kann sich die Arbeit der Großen Koalition auch in der laufenden Wahlperiode sehen lassen. Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Christian Haase MdB, zieht Bilanz.

Allein im Jahr 2020 stellt der Bund bei den kommunal relevanten Maßnahmen des Konjunkturpakets rund 23,219 Milliarden Euro zur Verfügung. Für die kommenden Jahre sind Verpflichtungsermächtigungen über rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Zum Vergleich: Im Bundeshaushalt 2020 (ursprüngliche Fassung) hat der Bund 32,552 Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereitgestellt – in den Jahren 2014 bis 2019 standen insgesamt rund 192,235 Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereit, im Jahresdurchschnitt also 32,039 Milliarden Euro. Dauerhaft wird der Bund die kommunale Finanzlage mit rund 3,7 Milliarden Euro jährlich stärken – davon 3,4 Milliarden Euro bei der erhöhten KdU-Bundesquote sowie 340 Millionen Euro aus der Entlastung der neuen Länder durch eine stärkere Beteiligung an den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG), wodurch die entstehenden finanziellen Spielräume für kommunale Investitionen genutzt werden sollen.

Christian Haase MdB
Christian Haase MdB ist KPV-Bundesvorsitzender und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die Umsetzung des Konjunkturpakets zur Bewältigung coronabedingter Folgen auch der Kommunen hat auch hinsichtlich des Umgangs mit kommunalen Altschulden eine klare Richtungsentscheidung herbeigeführt: Nachdem es dem Bundesfinanzminister trotz anderslautender Ankündigungen nicht gelungen ist, die Voraussetzungen für eine Einbeziehung des Bundes in eine Altschuldenregelung herbeizuführen, sind nunmehr die betroffenen Länder gefordert. Nachdem Hessen, Niedersachsen und Saarland mit gutem Beispiel vorangegangen sind, kommt es jetzt insbesondere auf Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an, ihre Kommunen von bestehenden Kassenkrediten zu entlasten.

Es gibt aber weit mehr als Corona und die Folgen.

Umfangreiche Investitionen in Mobilität und Verkehr

Im Bereich Mobilität und Verkehr stockt der Bund die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes deutlich auf (665 Millionen Euro 2020, 1 Milliarden Euro 2021 – ab 2025 jährlich 2 Milliarden Euro und jährliche Dynamisierung um 1,8 Prozent) und hebt bei den Regionalisierungsmitteln die Bundesförderung um 150 Millionen Euro (2020), 302,7 Millionen Euro (2021), 308,148 Millionen Euro (2022), 463,965 Millionen Euro (2023) an. Ab 2024 erfolgt auch hier eine jährliche Dynamisierung um 1,8 Prozent.

Die Aufstockung der GVFG-Mittel, mit denen künftig auch Vorhaben ab 30 Millionen Euro förderfähig sind und auch Vorhaben der Grunderneuerung unterstützt werden können, ist für die Kommunen ein wichtiger Beitrag für die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität.

Auch durch die bei den Regionalisierungsmitteln zusätzlich bereitgestellten Finanzmitteln haben die Länder die Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu steigern. Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets werden die Regionalisierungsmittel in den Jahren 2020 bis 2023 angehoben (2020: 150 Millionen Euro, 2021: 302,7 Millionen Euro, 2022: 308,148 Millionen Euro, 2023: 463,965 Millionen Euro) und anschließend jährlich um 1,8 Prozent dynamisiert. Damit stehen den Ländern zur Bereitstellung des ÖPNV in den Jahren 2020 bis 2031 insgesamt mehr als 5,247 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung.

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt, um Verluste bei den Fahrgeldeinnahmen auszugleichen. Für das Jahr 2021 stellt der Bund dafür nunmehr eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes ermöglicht rechtssicher neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle – ohne dass dadurch Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV entstehen. Länder und Kommunen erhalten entsprechende Steuerungsmöglichkeiten. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitieren werden. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Pooling-Dienste auch für den ländlichen Raum ermöglichen. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen.

Hinsichtlich möglicher Diesel-Fahrverbote in Städten hat der Bund eine gesetzliche Klarstellung zur Verhältnismäßigkeit vorgenommen und sichergestellt, dass die Kommunen keine flächendeckende Überwachung umsetzen müssen. Zudem werden Bundesmittel zur Verbesserung der Luftqualität bereitgestellt, mit denen Kommunen in die Anschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen Verkehr und die Installation von Ladesäulen, die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit besser Abgasreinigung und in die Digitalisierung der Verkehrslenkung investieren können. Die bundesgesetzlichen Regelungen sind ein wichtiger Beitrag für die betroffenen Kommunen, die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden müssten. Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Verkehr fließend zu halten und stadtentwicklungspolitische Ansätze, um den Zuzugssog in die städtischen Ballungszentren zu reduzieren. Hierzu gehört auch eine Stärkung der ländlichen Räume.

Breitband- und Mobilfunkausbau

Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund fünf Milliarden Euro (3,5 Milliarden Euro in der laufenden Wahlperiode) bereit zur Finanzierung von WLAN-Anschlüssen, die Anschaffung digitaler Lerngeräte oder entsprechender Anzeigegeräte wie „digitale Tafeln“. Ermöglicht wird der Digitalpakt durch die Änderung des Grundgesetzes in Artikel 104c GG. Die Umsetzung des Digitalpakts Schule ist für die Kommunen ein wichtiges Signal. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass die Fördermittel nicht zu goldenen Zügeln für die Kommunen werden. Mit der Anschubfinanzierung ist es nicht getan: Aus Sicht der Schulträger müssen auch die Folgekosten für Betrieb und Wartung der modernen Technik im Blick behalten werden. Dies muss künftig Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs auf Landesebene sein. Hier dürfen sich letztendlich die Länder nicht aus ihrer Verantwortung für eine aufgabenangemessene auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zurückziehen.

Der Breitband- und Mobilfunkausbau hat mit der Errichtung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur, das sowohl aus Haushaltsmitteln als auch aus Erlösen der 5G-Auktion gespeist worden ist, neuen Schub bekommen. Der Fonds „Digitale Infrastruktur“ ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung und zur Verbesserung der Entwicklungspotenziale von Kommunen vor allem in dünn besiedelten ländlichen Räumen. Der mit dem Fonds verbundene Wechsel der Netzinfrastruktur zur Glasfasertechnologie stellt sicher, dass die Fördermittel des Bundes zukunftsorientiert eingesetzt und eine langfristige Wirkung entfalten werden. Die digitale Infrastruktur ist eine der wesentlichen Grundlagen für viele Bereiche, die zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen. Dazu gehören nicht nur telemedizinische Anwendungen, sondern auch die Anbindung von Gewerbegebieten oder Schulen an schnelles Internet, die mit einem Bundesförderprogramm gesondert unterstützt wird, und die Schaffung der Voraussetzungen für eine moderne Mobilfunkversorgung.

Auch die im April 2021 verabschiedete Reform des Telekommunikationsgesetzes kann den flächendeckenden Mobilfunkausbau und die flächendeckende Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen beschleunigen. Die umfassende Überarbeitung und Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes im April 2021 baut den Rechtsrahmen für einen erfolgreichen Mobilfunk- und Glasfaserausbau weiter aus. Das Gesetz zur TKG-Reform schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So werden u.a. Anreize für den Ausbau moderner Glasfaserinfrastrukturen auch in Mietgebäuden gesetzt. Beim Mobilfunk wird ein konkretes Ausbauziel entlang von Straßen und Schienen festgeschrieben. Neue Frequenzen wird es künftig nur noch gegen Flächenversorgung geben. Mit dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird erstmals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt. Ein funktionierender Internetanschluss gehört für uns zur Daseinsvorsorge.

Beim Mobilfunkausbau kommt neben einem starken Engagement der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes den Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Standortsuche zu. Nach den Vereinbarungen des zweiten Mobilfunkgipfels aus dem Juni 2020 sollen bis zu 5.000 zusätzliche Mobilfunkstandorte erschlossen werden. Dafür sollen auch die Verfahren zur Genehmigung von Mobilfunkmasten beschleunigt werden. Für uns ist beim Mobilfunkausbau klares Ziel, dass 100 Prozent der Fläche versorgt werden und sich der Ausbau nicht nur an der Erreichbarkeit von Gebäuden orientiert.

Digitale Verwaltung

Mit dem Registermodernisierungsgesetz werden die Grundlagen für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung sowie für ein „Datencockpit“, mit dem der Bürger sämtliche Datenübermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer verfolgen kann, geschaffen. Das Registermodernisierungsgesetz ist ein echter Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung, die künftig für Online-Verwaltungsleistungen vernetzt auf längst vorhandene Registerdaten zurückgreifen kann.

Knapp 600 Verwaltungsleistungen werden zusammen mit den Ländern bis Ende 2022 digitalisiert. Dafür hat der Bund im Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 noch einmal die Mittel für die Digitalisierung der Verwaltungen in den Kommunen um drei Milliarden Euro erhöht. Das Registermodernisierungsgesetz ist für die Vernetzung und die erleichterte Abrufung personenbezogener Daten ein Meilenstein. Damit haben wir eine wichtige Grundlage zur Nutzung Künstlicher Intelligenz auch in den Kommunalverwaltungen gelegt.

Zuwanderung und Integration

Mit Blick auf die auch kommunalen Herausforderungen der Zuwanderung und Integration wurde in der laufenden Wahlperiode die Bundesunterstützung für die Integrationskosten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 fortgesetzt. Nachdem im Jahr 2019 die Integrationspauschale gegenüber dem Vorjahr um 435 Millionen Euro auf 2,435 Milliarden Euro aufgestockt worden war, zahlt der Bund in den Jahren 2020 und 2021 350 Millionen Euro jährlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie eine Flüchtlingspauschale von 700 Millionen Euro (2020) und 500 Millionen Euro (2021) zzgl. 670 Euro pro Flüchtling/Asylbewerber in jedem Monat des Aufnahmeverfahrens. Für anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber wird wie bereits in den vorherigen Jahren auch in 2020 und 2021 durch den Bund die vollständige Übernahme der KdU-Ausgaben für anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber sichergestellt.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Das Bundeskabinett hat einen Formulierungsvorschlag für die Regierungsfraktionen zur gesetzlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beschlossen. Dass der Bund mit 3,5 Milliarden Euro die Hälfte der Investitionskosten und mittelfristig mit einer Milliarde Euro auch ein Drittel der zu erwartenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter übernimmt, ist aus kommunaler Sicht prinzipiell zu begrüßen. Damit engagiert sich der Bund bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit einmal mehr über das normale Maß hinaus bei einer originär den Ländern obliegenden Aufgabe. Allerdings fehlt bisher die im Koalitionsvertrag auch mit einigen Ministerpräsidenten angekündigte Vereinbarung zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände. In dieser sind die konkreten rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte festzulegen. Im Augenblick bestehen daher für die Kommunen unwägbare Risiken. Die Kommunen dürfen vor dem Hintergrund aktueller und mittelfristiger Pandemiebelastungen nicht erneut zum Bittsteller bei den Ländern werden. Vor einem Gesetzbeschluss muss klar sein, dass die Länder die Betriebskosten übernehmen, die der Bund nicht trägt. Sonst steuern wir sehenden Auges in eine weitere finanzielle Großbelastung der Kommunen, die entweder zu weiter steigenden Kassenkrediten führen wird oder durch die Erhebung von Elternbeiträgen aufgefangen werden muss. Beides ist vor Ort weder erklärbar noch vertretbar. Denkbar wäre dies beispielsweise durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Kommunen und zulasten der Länder.

Kommunales Ehrenamt wertschätzen

Auch über den 30. September 2020 hinaus erfolgt bei vorzeitigem Rentenbezug keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt. Die bestehenden und ursprünglich bis Ende September dieses Jahres befristeten Ausnahmeregelungen im SGB VI wurden auf Betreiben der Unionsfraktion um zwei weitere Jahre verlängert. Das ist zwar nicht die ursprünglich angestrebte dauerhaft tragfähige Lösung. Es ist aber dennoch ein wichtiges Signal an die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger in den Kommunen, dass ihre Arbeit im Besonderen wertgeschätzt und das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht wird. Für eine dauerhaft tragfähige Lösung liegen interessante Überlegungen auf dem Tisch. Die AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist zuversichtlich, dass man nunmehr für die Kommunen und die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger vor Ort eine gute Lösung finden wird.

… und Kommunalpolitiker schützen

Mit dem Mitte Juni 2020 verabschiedeten Gesetz zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität werden Kommunalpolitiker nunmehr besser vor Hass und Hetze geschützt – unter anderem indem sie unter den besonderen Schutz des Paragrafen 188 StGB gestellt werden. Bislang schützte die Rechtsregelung Bundes- und Landespolitiker vor übler Nachrede und Verleumdung. Nun schließt der Paragraf auch Kommunalpolitiker ein. Weitere Regelung sehen vor, dass § 185 StGB an die Besonderheiten des Internets angepasst und § 241 StGB tatbestandsmäßig dahingehend erweitert wird, dass nicht mehr ausschließlich die Bedrohung mit Verbrechen bestraft werden soll, sondern auch Vergehen wie Körperverletzungen einbezogen werden. Zudem kann nunmehr auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar sein. Die gesetzliche Neuregelung ist ein richtiges und wichtiges Signal, dass aber nur seine Wirkung entfalten kann, wenn Anzeigen konsequent verfolgt und auch kleinere Vergehen konsequent geahndet werden. Solange der Eindruck entsteht, einen Kommunalpolitiker zu beleidigen oder zu bedrohen, sei ein Kavaliersdelikt, wird sich nichts ändern. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat bereits während des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen, dass in der Umsetzung Schwerpunktstaatsanwaltschaften aber auch entsprechend sensibilisierte Ermittlungsbeamte gebraucht werden.

Neue finanzielle Belastungen für Kommunen

So führt das Angehörigenentlastungsgesetz, mit dem Angehörige pflegebedürftiger Eltern und deren Unterbringung in Pflegeeinrichtungen erst ab 100.000 Euro zur Beteiligung daraus entstehender kommunaler Sozialausgaben herangezogen werden, führt zu erheblichen Belastungen der kommunalen Haushalte. Die verabschiedete Regelung führt zwar auf der einen Seite zu einer Entlastung der Kommunen im Verwaltungsverfahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht aber von 300 Millionen Euro jährlichen Mehrausgaben aus – die kommunalen Spitzenverbände haben im Gesetzgebungsverfahren bis über 500 Millionen Euro jährlich Zusatzausgaben der Kommunen prognostiziert. Das BMAS hat Forderungen nach einem Ausgleich der Mehrausgaben im Rahmen der Konnexität zurückgewiesen. Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, sind nunmehr die Länder in der Pflicht, die zu erwartenden Mehrausgaben der Kommunen zu kompensieren. Erfolgt dies nicht, braucht man sich über steigende kommunale Kassenkredite jedenfalls nicht zu wundern. Im Gesetzgebungsverfahren konnte zumindest eine Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes eingefügt werden. Diese soll zwar erst zum Jahr 2025 erfolgen, bietet dann aber zumindest die Chance auf Korrektur.

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