Beschluss: Digitalpakt Schule
Im Rahmen der Bundesvertreterversammlung, die am 16. und 17. November in Koblenz stattfand, wurde ein Beschluss zum Digitalpakt Schule gefasst.
Die KPV sieht im Verbot des Bundesdurchgriffs auf die Kommunen den schärfsten Schutz vor der Übertragung neuer Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung. Die Änderung des Grundgesetzes Art. 104c, mit der alle Kommunen von Investitionen des Bundes profitieren, ist nur der zweit beste Weg, um Bildungsinfrastruktur vor Ort zu fördern. Für die KPV wäre ein Staatsvertrag mit klaren Verpflichtungen der Länder, Mittel des Bundes an die Kommunen 1 zu 1 weiterzuleiten, der bessere Weg. In jedem Falle muss es ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern geben und sichergestellt werden, dass Bundesmittel nicht einfach Landesprogramme ersetzen, sondern zusätzlich in die Bildungsinfrastruktur investiert wird.
Falls der Bund finanzielle Mittel den Kommunen bereitstellen möchte, kann er über den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zielgenau die Kommunen stärken und mit den Ländern (als Kommunalaufsicht) die Verwendung der Mittel sicher vereinbaren.
Download: Beschluss_Digitalpakt Schule
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