KPV-Beschluss„Konzertierte Aktion“ zur Überwindung der Folgen der Coronakrise notwendig
Der Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands (KPV) fordert eine „Konzertierte Aktion“ von Bund, Ländern und Kommunen zur Überwindung der lokalen Folgen der Coronakrise für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft.
Beschluss des Bundesvorstandes vom 18. Mai 2020
„Konzertierte Aktion“ zur Überwindung der Folgen der Coronakrise notwendig
Der Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands (KPV) fordert eine „Konzertierte Aktion“ von Bund, Ländern und Kommunen zur Überwindung der lokalen Folgen der Coronakrise für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft.
Steuerausfälle der Kommunen kompensieren
Die für das Jahr 2020 ausfallenden Steuereinnahmen der kommunalen Ebene belaufen sich nach bisherigen Schätzungen auf rund 15,6 Mrd. Euro. Davon entfallen auf die Gewerbesteuer knapp 12 Mrd. Euro. Diese aktuellen Steuerausfälle können von den Kommunen weder durch Minderausgaben noch durch Mehrerträge ausgeglichen werden und dürfen – in den Bundesländern, in denen dies überhaupt möglich wäre – nicht zu einem Aufwuchs von Kassenkrediten führen.
Wir brauchen zum Erhalt der kommunalen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und der kommunalen Selbstverwaltung die Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch die dafür zuständigen Länder. Dazu gehört für die KPV eine solidarische Beteiligung des Bundes als ein sichtbares starkes Signal der staatlichen Einheit.
Als Sofortmaßnahmen könnten Bund und Länder auf Gewerbesteuerumlagen verzichten und gemeinsam den Kommunen direkt einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer befristet gewähren.
Kommunales Konjunkturpaket
Um zusätzliche konjunkturelle Impulse zu setzen und ein Investitionsloch zu vermeiden , fordert die KPV ein gesamtstaatliches Konjunkturpaket, das Zukunftsinvestitionen unbürokratisch ermöglicht und zusätzliche private Investitionen vor Ort aktiviert. Dabei ist es am einfachsten und schnellsten, bestehende Förderprogramme aufzustocken, zu vereinfachen und auf den Eigenanteil der Kommunen möglichst zu verzichten.
Dazu müssen die Städtebauförderung und die Programme zur Stärkung der ländlichen Räume ausgeweitet, die Regionalisierungsmittel und die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aufgestockt werden. Gefördert werden sollten neben der Stärkung der Innenstädte und der Entwicklung der Ortskerne zukunftsorientierte Investitionen u.a. in die digitale Infrastruktur und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, den Umbau der Schulen und Betreuungseinrichtungen und den Ausbau der kommunalen Infrastruktur. Die Kommunalwirtschaft steht bereit, um u.a. durch Maßnahmen des Klimaschutzes, den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, intelligenter Verteilnetze und der Infrastruktur für Elektromobilität sowie der Sicherung von Investitionen in die Versorgungssicherheit und den Kraftwerksbereich konjunkturelle Impulse zu setzen. Sie sollte durch einen investitionsfreundlichen Rahmen unterstützt und angereizt werden.
Wichtig ist, dass die Kommunen wie bereits in der Finanzkrise 2009/2010 kurzfristig durch regionale Auftragsvergaben konjunkturelle Impulse setzen können und die Verwendungsmöglichkeit der Programme so breit gefächert ist, dass auch eine breite Spreizung an Dienstleistungs-, Bau- und Handwerkerleistungen sichergestellt werden kann.
Das zeitweise Aussetzen von bürokratischen Hürden beispielsweise im Vergaberecht, im Planungsrecht aber auch im Verbandsklagerecht muss endlich zu dauerhaften Rechtsänderungen führen.
Aufwuchs der Sozialausgaben
In der wirtschaftlich angespannten Lage werden die Sozialleistungen weiter aufwachsen und die ohnehin schon strukturschwachen Kommunen erheblich belasten. Die KPV fordert deshalb die dauerhafte erhöhte Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch den Bund. Dies entlastet den kommunalen Bereich nachhaltig.
Kommunale Kassenkredite/Altschulden
Für die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund gibt es nach wie vor keinen nationalen Konsens. Die Länder sind in der Pflicht, für eine aufgabenangemessene auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Der neugestaltete Länderfinanzausgleich setzt sie auch finanziell in die Lage, ihrer Aufgabe nachzukommen. Es müssen strukturelle Änderungen durch Bund und Länder erfolgen, die sicherstellen, dass eine Verschuldungssituation für die Zukunft ausgeschlossen wird. Hierzu gehören Änderungen in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der Länder und eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung auf die Kommunen. Der Steueranteil muss ihrem Aufgabenanteil entsprechen. Hier fehlen bislang die Vorarbeiten des Bundesfinanzministeriums und der Länder. Dies ist jetzt hinsichtlich der sehr kurzfristig notwendigen Corona-Hilfe für Kommunen nicht zu schaffen.
Fazit
Die KPV fordert eine „Konzertierte Aktion“ zur Sicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit. Es geht um die Menschen vor Ort.
Wir fordern die Bundesregierung auf, eine gemeinsame Initiative mit den Ländern und den Kommunen zu ergreifen, um die finanzielle Soforthilfe, die kommunale KdU-Entlastung und ein gesamtstaatliches kommunales Konjunkturpaket in einem Gesamtumfang von mehr als 20 Mrd. Euro auf den Weg zu bringen. Wir erwarten von CDU und CSU als den Kommunalparteien Deutschlands , dieses Kommunalpaket in den parlamentarischen Beratungen zu unterstützen, um in den Kommunen Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeit wieder herzustellen.
Wer allerdings Corona-Hilfen und kommunale Altschulden miteinander verbindet, will und wird die notwendige Hilfe für die Kommunen verhindern. Wir fordern alle Beteiligten auf, diese verantwortungslose Haltung einer Verknüpfung von Corona-Hilfen und Altschulden aufzugeben.
Wir wollen, dass den Kommunen und den Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch geholfen wird. Wir lehnen weiter langwierige Grundgesetzänderungen, die die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten weiter vermischen, grundsätzlich ab.
Hier finden Sie den Beschluss als PDF.
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