Dennoch würden ab einer bestimmten Höhe Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt den vorzeitigen Rentenbezug kürzen – wenn nicht der Bundesgesetzgeber Ausnahmeregelungen im SGB VI normiert hätte. Aber es gibt einen Haken: Die Ausnahmeregelungen sind befristet!
In der Februar-Ausgabe der KOPO, die am 5. Februar erscheint, geht der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB, auf die möglichen Konsequenzen eines Wegfalls der Ausnahmeregelung ein und plädiert für eine Neuregelung, die Rechtssicherheit schafft und das ehrenamtliche Engagement – insbesondere das kommunale Ehrenamt – stärkt.
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