28.01.2020
Dennoch würden ab einer bestimmten Höhe Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt den vorzeitigen Rentenbezug kürzen – wenn nicht der Bundesgesetzgeber Ausnahmeregelungen im SGB VI normiert hätte. Aber es gibt einen Haken: Die Ausnahmeregelungen sind befristet!...
18.08.2017
Dieses Urteil ist ein Meilenstein zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes. Der nächste Deutsche Bundestag kann nunmehr die gesetzlichen Regelungen präzisieren, damit klar ist, was unter einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das kommunale Ehrenamt zu verstehen...