Energie neu denken – VKU-Stadtwerkekongress 20. & 21. September in Leipzig

Kein Verbot des steuerlichen Querverbundes – vorerst

Städtische Versorgungsunternehmen dürfen also weiterhin im sogenannten steuerlichen Querverbund Verluste von beispielsweise Schwimmbädern oder dem ÖPNV mit Gewinnen anderer Geschäftssparten verrechnen. Viele Leistungen der öffentlichen  Daseinsvorsorge wären ohne den...