Der Bundesvorstand und der Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat in der Sitzung vom 29. Mai 2026 folgenden Beschluss gefasst.
Wir, die Kommunalen der Union, begrüßen, dass die Arbeit zum Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen aufgenommen wurde. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist folgendes vereinbart:
„Mit einem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen werden wir die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken und eine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vornehmen. Wir erkennen die zentrale Rolle der Kommunen in der Umsetzung staatlicher Aufgaben an und setzen uns für eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein. Dabei stellen wir sicher, dass kommunale Aufgaben angemessen ausgestattet werden und neue Verpflichtungen mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung einhergehen. Bei Gesetzen, die die Kommunen betreffen, prüfen wir ab sofort die Kommunalverträglichkeit mit Blick auf finanzielle und organisatorische Auswirkungen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände.“
Wir erwarten, dass die jeweiligen staatlichen Ebenen ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung gegenüber den Kommunen nachkommen. Die als Hilfen gewährten Unterstützungen müssen aber auch echte Hilfen sein und zu einer Entspannung der Haushaltslage führen. Investitionszuschüsse verbessern zwar die Infrastruktur, helfen aber bei der eigentlichen Not in den Ertragshaushalten nicht und verhindern nicht die drohende Zahlungs- und damit Handlungsunfähigkeit. Deshalb brauchen wir für wirksames Gegensteuern allgemeine Deckungsmittel. Wir erwarten, dass sich die Koalition, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sich am Grundsatz der Veranlassungskonnexität – „Wer bestellt, bezahlt“, orientiert. Das heißt, wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen. Das heißt, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen. Dies gilt auch für bestehende Leistungsgesetze.
Wir erwarten von allen Beteiligten Vorschläge zur nachhaltigen Reduktion der Ausgaben der kommunalen Ebene. Die kommunalen Spitzenverbände haben hier umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Falls keine strukturellen Ergebnisse und Einsparungen erreicht werden, plädieren wir für die sukzessive Rücknahme der jüngsten Leistungsversprechen, angefangen vom individuellen Rechtsanspruch auf Unterbringung in einem Frauenhaus, über den Aufwuchs der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Grundschulalter.
Der Aufwuchs der Kinder- und Jugendhilfe ist auch den unklaren Haftungsregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunalverwaltung geschuldet. Wer damit rechnen muss persönlich zu haften, wird zwangsweise dazu neigen die maximale Maßnahme verordnen, statt mit Risiko niederschwelliger zu agieren. Wir fordern klare Regelungen zum Haftungsumfang der Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir erwarten vom Bund und den Ländern weiter schnell die Voraussetzungen zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu automatisieren und dabei auf die Angaben der Nutzer zu vertrauen, KI-gestützte Plausibilitätsprüfungen einzubauen und einen sinnvollen Kontrollmechanismus zu etablieren.
Wir fordern weiterhin, dass sich die Union in der Bundesregierung, im Deutschen Bundestag und den Ländern dafür einsetzt, dass bis zur Wirkung der Maßnahmen des Zukunftspaktes eine Übergangsfinanzierung gefunden wird. Dazu kann der befristete Verzicht auf die Gewerbesteuerumlage und ein zusätzlicher Teil an der Umsatzsteuer gehören.
Wir wollen die Finanznot der Kommunen abwenden, damit Investitionen vor Ort tatsächlich getätigt werden, die Infrastruktur ertüchtigt wird, Kinderbetreuung funktioniert und soziale Leistungen bei den bedürftigen Menschen ankommen. Vor Ort schaffen wir so neues Zutrauen in den Staat und die Politik.“


