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Beschluss: Lokale Demokratie stärken – Sperrklausel einführen

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) will die Funktionsfähigkeit und die Gemeinwohlorientierung der kommunalen Vertretungskörperschaften stärken. Dazu ist die Einführung einer Sperrklausel ins Kommunalwahlrecht erforderlich. Einen entsprechenden Beschluss hat die KPV jetzt gefasst.

Beschluss des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses

Lokale Demokratie stärken – Sperrklausel einführen

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) setzt sich dafür ein, die Funktionsfähigkeit und die Gemeinwohlorientierung der kommunalen Vertretungskörperschaften zu stärken und eine Sperrklausel von mindestens 3 % im Kommunalwahlrecht in den einzelnen Landesverfassungen zu verankern. Die KPV fordert die Landtagsfraktionen der CDU und CSU auf, entsprechende Änderungen der Landesverfassungen voranzutreiben.

Darüber hinaus ist im kommunalen Wahlrecht sicherzustellen, dass das Auszählverfahren das Wahl-Ergebnis in der Sitzverteilung nicht verzerrt. So muss sichergestellt werden, dass Parteien oder Wählergruppen, die über 50% der Stimmen erhalten haben, auch über 50% der Mandate erhalten.  Im Zweifel muss mithilfe von Ausgleichsmandaten das Wahlergebnis wieder in richtige Verhältnisse gebracht werden. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Mehrheiten auch Mehrheiten bleiben.

Die inzwischen vorliegenden Erfahrungen seit der Abschaffung der kommunalen Sperrklausel in nahezu allen Bundesländern (Ausnahme Berlin) belegen, dass sich die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen stark erhöht hat. Der Einzug der kleinen Gruppierungen erschwert die Bildung von klaren Mehrheiten erheblich. Ratssitzungen dauern immer länger, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen. Einzelmeinungen halten die Entscheidungsfindung unnötig lange auf, ohne dass substanziell neue Argumente vorgetragen werden.

Die schwerwiegendste Folge dieser Entwicklung liegt auf der Hand: Es wird zukünftig immer schwieriger werden, politisch Interessierte für eine ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen, die als zeitintensiv und ineffektiv erlebt wird. Unsere Parteiendemokratie beruht aber auf dem parteipolitischen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Es muss unser vordringlichstes Ziel sein, die Kommunalpolitik für mehr Menschen zu öffnen, statt Mitstreiter zu verlieren!

Deshalb brauchen wir von den Volksparteien getragene funktionsfähige und mehrheitsfähige kommunale Vertretungen, die in der Lage sind, langfristig am Gemeinwohl orientierte Entscheidungen zu fällen – auch solche, die zunächst unpopulär sein mögen.

Den Volksparteien muss es wieder besser gelingen, politische „Quereinsteiger“, Bürgerinnen und Bürger auch mit Partikularinteressen, mit Migrationshintergrund und aus allen Schichten der Gesellschaft einzubinden und für ehrenamtliche kommunale Ämter zu gewinnen.

Für die Zukunftsfähigkeit unserer lokalen Demokratie und einer lebendigen Bürgergesellschaft kommt es außerdem darauf an, die Bürgerbeteiligung stärker systematisch in die Entscheidungswege von Kommunalpolitik einzubauen. Einzelbewerber und kleine Gruppierungen werden als Alternative zu den großen Volksparteien unattraktiv, wenn durch die rechtzeitige Beteiligung der Interessensgruppen vor Ort, Interessenkonflikte sichtbar und öffentlich abgewogen werden.

Beschluss_Sperrklausel

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