Länderöffnungsklausel des Grundsteuergesetzes muss Bestand haben
Bei der Grundsteuer droht zum Jahresende ein riesiges Chaos. Zur Erinnerung: 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die grundsteuerliche Bewertungssystematik für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verdonnert, eine Reform bis Ende 2022 zu verabschieden und bis Ende 2024 auch administrativ abzuschließen.
Jetzt gilt bezeichnenderweise das vom Noch-Bundeskanzler entwickelte sogenannte Scholz-Modell, verbunden mit einer Öffnungsklausel, die es den Bundesländern erlaubt, davon abzuweichen. Vor Ort führen nun zahlreiche Steuerbescheide zu erheblichen Mehrbelastungen. Vor diesen Verwerfungen haben die Kommunalen immer wieder gewarnt, aber Scholz hat diese Einwände stets zur Seite gewischt. Frust und Widerstand gegen das Bewertungsverfahren wachsen.
Das Scholz-Modell, das momentan von den meisten Bundesländern genutzt wird, ist sogar bereits wieder vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Damit droht vielen Kommunen im Falle einer erneuten Verfassungswidrigkeit ein erheblicher Einnahmeverlust. Einen Totalausfall müssen wir unter allen Umständen vermeiden. Daher wollen wir kurzfristig nach der Wahl eine bundesgesetzliche Initiative, die die Länderöffnungsklausel des Grundsteuergesetzes auf eine eigenständige Grundlage stellt und damit aus dem laufenden Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht herausnimmt.
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