Soziales

Unterbringung von Flüchtlingen – heutige Debatte im Deutschen Bundestag

Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern steht heute auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Dazu hat sich auch der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB, zu Wort gemeldet.

Dem Bundestag liegt dazu ein Antrag der Linksfraktion vor (18/3573), in dem gefordert wird, dass der Bund den Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern „sofort helfen“ und die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen soll. Mängel an kommunaler Infrastruktur, zum Beispiel zur Flüchtlingsunterbringung, müssten sofort behoben werden, schreibt die Fraktion, da diese letztlich sogar die Integration verhindern würden. Daher solle der Bund die den zuständigen Trägern entstehenden Nettoausgaben für Unterkunft und Heizung im Jahr 2016 zu 50 Prozent, im Jahr 2017 zu 75 Prozent und ab dem Jahr 2019 vollständig übernehmen. Des Weiteren wird gefordert, dass der Bund bis zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes den Ländern ab Mitte nächsten Jahres die den zuständigen Trägern entstehenden Nettoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz komplett erstatten soll.

Hier erfahren Sie, was Ingbert Liebing von dem Antrag hält.

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