Soziales

Flüchtlingsstrom begrenzen – aber faire und zügige Verfahren

Zu der aktuellen Flüchtlingspolitik erklärt der KPV-Bundesvorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB: „Es ist ein gutes Zeichen für die Kommunen, dass heute die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände zu Beratungen noch vor dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder eingeladen sind.

Weit mehr als 1 Mio. Menschen wird Deutschland in diesem Jahr als Asylbewerber oder Flüchtlinge aufnehmen. Das bedeutet vor allem für die Kommunen eine außerordentliche Herausforderung. Schon jetzt sind viele Hilfskräfte und ehrenamtliche Helfer am Limit ihrer Kräfte, um den ungebremsten Zustrom zu bewältigen.

Um die Leistungsfähigkeit und Akzeptanz vor Ort zu erhalten, muss der Zustrom dringend begrenzt werden. In den Kommunen entscheidet sich auch langfristig, ob es gelingt, Menschen, die bleiben werden, auch eine Perspektive zu bieten. Die Kommunen und die Menschen vor Ort dürfen bei dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden.

40 Prozent aller Anträge werden von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten gestellt. Sie haben kaum eine Chance auf Anerkennung. Deshalb ist es sinnvoll, sie an der Einreise in die EU zu hindern. Nur so können wir denen, die unsere Hilfe dringend brauchen, gerecht werden und ihnen eine Perspektive bieten. Asylrecht und Flüchtlingshilfe müssen deshalb den aktuellen globalen Entwicklungen angepasst werden.

Qualifizierte Mitarbeiter aus allen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunalverwaltungen müssen ins BAMF abgeordnet werden, um die riesige Zahl von Anträgen bearbeiten zu können. Dazu könnten auch Leute aus dem Ruhestand zurückgeholt werden.“

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