Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert über § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinaus gesetzliche Regelungen zu schaffen, die flächendeckende, verbindliche Mindesttarife auch für den Verkehr mit Mietwagen (insbesondere für Vermittlungsplatt-formen wie Uber) vorsehen.
Hier finden Sie die PDF des Beschlusses.
Kommunalagenda der Bundesregierung – JETZT!
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