Soziales

Menschen mit Behinderung in der Kommune

Die KPV bekräftig ihre Forderung nach einem eigenen bundesfinanzierten Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen, das die bisherigen direkten und indirekten Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung und Sozialversicherungsbeiträge mit einbezieht. Von der KPB-Bundesvertreterversammmlung 2003 erwartet der KPV-Bundesfachausschuss "Jugend, Familie und Soziales" einen Beschluss, der dem gerecht wird.

Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Jugend, Familie und Soziales“

Die Bundesvertreterversammlung 2003möge folgenden Beschluss fassen:

Menschen mit Behinderung in der Kommune –
Handlungsbedarf angesichts des Demographischen Wandels

Der Erhalt und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind angesichts der demographischen Entwicklungen und der Situation der für die Finanzierung verantwortlichen Haushalte dramatisch gefährdet.

Während die Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch ca. 40 % der gesamten Sozialhilfeausgaben ausmacht, werden ca. 60 % der Ausgaben bereits für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufgebracht (2001 Kosten der Sozialhilfeträger insgesamt: 21,2 Mrd. €, Hilfen in besonderen Lebenslagen: 12,7 Mrd. €, davon Kosten der Eingliederungshilfe: 8,8 Mrd. €; ein Anstieg um 5,4 % gegenüber dem Vorjahr).

Trotz rückläufiger Bevölkerungsentwicklung ist auch weiterhin mit steigenden Fallzahlen zu rechnen, da die Altersstruktur der betroffenen Menschen mit Behinderungen sich nach wie vor nach oben verändert. Immer mehr ältere Menschen mit Behinderungen müssen in Einrichtungen untergebracht werden. Die Verweildauer in den jeweiligen Einrichtungen wird aufgrund des steigenden Lebensalters länger, immer mehr jüngere Menschen mit Behinderungen wachsen in dieses System hinein. Von daher ist dringender Handlungsbedarf geboten.

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU bekräftigt ihre Forderung nach einem eigenen bundesfinanzierten Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen, welches die bisherigen direkten und indirekten Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung und Sozialversicherungsbeiträge mit einbezieht.

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