Für uns ist klar: Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen. Das gilt besonders, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen. Damit senken wir künftig die finanziellen Risiken der Kommunen aus der Bundesgesetzgebung.
Beschluss 7 – Reform des Sozialstaates zur dauerhaften Konzentration auf die Hilfsbedürftigen zügig anfassen
Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:Wer den Sozialstaat erhalten...



