Christian Haase: Auch für Beamte muss Unschuldsvermutung gelten
Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, anlässlich der Forderung von Nancy Faeser nach einer Beweislastumkehr bei Beamten:
„Innenministerin Nancy Faeser möchte künftig Staatsbedienstete aufgrund eines bloßen Verdachtsfalles einer verfassungsfeindlichen Gesinnung entlassen. Damit schüttet sie das Kind mit dem Bade aus. Es schockiert uns alle, dass die Berliner Landesrichterin Birgit Malsack-Winkemann bei der bundesweiten Razzia als Reichsbürgerin mutmaßlich entlarvt wurde. Das heißt aber nicht, dass wir jetzt alle Beamtinnen und Beamte unter Generalverdacht stellen dürfen. Im Gegenteil: Wer verbeamtet wird, hat davor einen Auswahlprozess zu durchlaufen. Dieser ist klar geregelt durch das Bundes- bzw. Landesbeamtengesetz. Natürlich kann es vereinzelte Fälle von Täuschung oder Gesinnungswandel geben. Diese Personen haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Das heißt aber nicht, dass für Beamte zukünftig nicht mehr die Unschuldsvermutung gilt.“
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