Beschluss zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Beschluss der Bundesvertreterversammlung auf dem Kongress-kommunal 2013 in Berlin.
Absicherung der Überlassungspflicht nach § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz auch für das beabsichtigte „Gesetz zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität“
Die KPV fordert die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Weg, der mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftgesetzes am 01.06.2012 festgelegt wurde, auch bei der gesetzlichen Regelung zur Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität“ uneingeschränkt fortzusetzen. Die CDU-Fraktionen in den Landtagen werden gebeten, einen Antrag bzw. Gesetz einzubringen, der die Länder verpflichtet, im Bundesrat einem „Gesetz zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität“ nur zuzustimmen, wenn darin die Steuerungsverantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger festgelegt wird.
Begründung:
Die in § 17 des Kreislaufwirtschaftgesetzes normierte Überlassungspflicht der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten an die nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hat sich bewährt.
Die Kommunen müssen auch weiterhin die kommunale Steuerungsverantwortung für sämtliche Abfälle aus privaten Haushalten sowie für die gewerblichen Beseitigungsabfälle haben. Die Haus- und Geschäftsabfallentsorgung muss den Bürgerinnen und Bürgern aus einer Hand angeboten werden, zumal es auch dem allgemeinen Verständnis der Bürgerinnen und Bürger entspricht, dass die Kommune für ihren Haushaltsabfall zuständig ist. Die Aufsplittung der Entsorgungszuständigkeit in eine solche für Verpackungsabfälle (duale Systeme) und in eine solche für die übrigen Haushalsabfälle (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) hat sich nicht bewährt, sondern zu intransparenten, ineffizienten und unwirtschaftlichen Strukturen geführt. Ein wirklicher Durchbruch beim Recycling von Kunststoffverpackungen und bei der Stärkung von Mehrwegsystemen konnte nicht erreicht werden, weil der weit überwiegende Anteil der Kunststoffverpackungen den gewinnorientierten Weg der energetischen Verwertung geht.
Das Bundesumweltministerium hat mit seinem „Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung“ vom Juli 2012 die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne vorgeschlagen, über die neben Leichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen auch sonstige Haushaltsabfälle, die überwiegend aus Kunststoffen und Metallen bestehen erfasst werden sollen. Hierdurch könnte nach Angaben des BMU die haushaltsnah getrennt erfasste Menge an o.g. Abfällen um (nur) rund 7 kg pro Einwohner/in im Jahr gesteigert werden, was einer Jahresmenge von (nur) ca. 570.000 Tonnen in ganz Deutschland entspräche. In der Stadt Salzgitter beliefe sich die Menge auf nur 700.000 kg. Die nähere Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes, mit dem die Verpackungsentsorgung zu einer einheitlichen Wertstoffentsorgung weiterentwickelt werden soll, ist jedoch nach wie vor völlig unklar.
Zudem bestehen die Gefahren,
- dass die zahlreichen Schwächen und Konstruktionsfehler der Verpackungsverordnung lediglich auf weitere Stoffströme ausgeweitet werden, ohne dass ein wirklicher ökologischer Fortschritt erzielt würde,
- dass nur ein relativ unbedeutender Teilabfall Strom betrachtet wird und so die Recycling Potentiale, die insgesamt noch im Siedlungsabfall stecken, aus dem Blickfeld geraten und
- letztlich und insbesondere die bewährte Überlassungspflicht nach § 17 KrWG ausgehöhlt wird, so dass die Bürgerinnen und Bürger vor einer zersplitterten Zuständigkeit und steigenden Abfallgebühren stehen werden.
Hier finden Sie den Beschluss in der Original-Druckversion
Bild:itestro@fotolia
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