Finanzen

In der Föderalismuskommission II kommunale Belange berücksichtigen

Beim Dialog mit den Mitgliedern der Föderalismuskommission II sollen vor allem die Stärkung der Subsidiariatät und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Abbau von Mischfinanzierungen, die Stärkung der kommunalen Einnahmeautonomie, die Überprüfung bestehender Leistungsgesegtze nach dem Grundsatz der Konnexität sowie die Lösung des Problems der kommunalen Verschuldung im Fokus stehen – so der Beschluss der KPV-Bundesvertreterversammlung 2007.

Beschluss

Bundesvertreterversammlung
10. November 2007 in Berlin

Die KPV fordert die Mitglieder der Föderalismuskommission II auf mit Nachdruck die Belange der Kommunalen Selbstverwaltung zu berücksichtigen. Die Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände als ständige Gäste und die Berücksichtigung bei Anhörungen waren wichtige erste Schritte. Die Kommission hat den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten, um diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Empfehlungen sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und deren aufgabengerechte Finanzausstattung zu stärken. Den Einsetzungsbeschlüssen ist als Anlage eine offene Themensammlung beigefügt. Darin werden genannt: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Setzung von Standards, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung unter anderem durch die Entflechtung von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung und der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern sowie schließlich die Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. All diese Themen können nur mit der Expertise und im Dialog mit den Kommunen ernsthaft bearbeitet werden.

Die Bundesvertreterversammlung beauftragt Bundesvorstand und Hauptausschuss eigenständige Positionen im Dialog mit den Mitgliedern der Föderalismuskommission II zu erarbeiten und zu vertreten. Dabei sollen vor allem folgende Ziele verfolgt werden:

  • Stärkung der Subsidiarität und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch ihre innerstaatliche Verankerung und Umsetzung
  • Abbau von Mischfinanzierungen
  • Stärkung der kommunalen Einnahmeautonomie
  • Überprüfung bestehender Leistungsgesetze nach dem Grundsatz der Konnexität
  • Lösung des Problems der kommunalen Verschuldung
     
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