Finanzen

Linke ignoriert die Lage in den Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag der Linken debattiert, mit dem eine Gemeindewirtschaftssteuer eingeführt werden soll. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing lehnte den Vorschlag ab: „Die Kommunen vertrauen auf die Gewerbesteuer und lehnen eine Änderung mehrheitlich ab. Eine Reform der Gewerbesteuer gegen die Kommunen ist mit uns nicht machbar.

In einem Punkt haben die Linken in ihrem Antrag tatsächlich Recht: Es ist eine Tendenz zu erkennen, dass einige Bundesländer immer mehr Aufgaben auf die Kommunen abwälzen, ohne für eine ausreichende finanzielle Kompensation zu sorgen. Dies ist zum Beispiel aktuell in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz festzustellen, in denen über die Verteilung der Kosten für die Inklusion gestritten wird und teilweise Klagen der Kommunen gegen ihre jeweilige Landesregierung drohen.

Allerdings ziehen die Linken hieraus die falschen Schlussfolgerungen. Nicht die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer löst das Problem. Das Problem wird am ehesten durch eine Politik gelöst, die vor allem den Mittelstand stärkt. Das sichert die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen. Die unionsgeführten Bundesregierungen der letzten Wahlperioden haben diesen Weg beschritten.

Die positive Wirkung ist deutlich an der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen zu erkennen: Nach einem bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelösten Einbruch im Jahr 2009 auf 24,96 Milliarden Euro sind die Einnahmen aus der wichtigsten Kommunalsteuer ab 2010 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2013 konnten die Kommunen 32,64 Milliarden Euro verbuchen und haben damit einen Höchststand erreicht, der deutlich über dem Vorkrisen-Niveau liegt.

Die von den Linken zumindest in Kauf genommene Steuererhöhung als Folge einer Gemeindewirtschaftssteuer würde die positiven Effekte der mittelstandsfreundlichen Bundespolitik gefährden. Somit zielt der Antrag in die vollkommen falsche Richtung.“

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