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Beschluss: Flüchtlingsstrom drosseln – faire aber zügige Verfahren

Der Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat in seiner letzten Sitzung am 11. September den Beschluss „Flüchtlingsstrom drosseln – faire aber zügige Verfahren“ verabschiedet:

Deutschland wird in diesem Jahr mehr als 800.000 Menschen als Asylbewerber oder Flüchtlinge aufnehmen. Diese weiter wachsende Zahl ist eine riesige Herausforderung vor allem für die Kommunen und alle Hilfskräfte und ehrenamtlichen Helfer. Jeder Flüchtling oder Asylbewerber, der nach Deutschland kommt, muss würdig, sicher und anständig aufgenommen und untergebracht werden. Den Menschen, die einen Anspruch auf Asyl bei uns haben, müssen und wollen wir helfen. Hier leisten die Menschen vor Ort bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge hervorragende Arbeit. Das ist Deutschland.Aber über 40 Prozent der Anträge auf Asyl werden von Personen aus Albanien und den Balkanstaaten gestellt, die fast vollständig abgelehnt werden. Hier brauchen wir bessere Instrumentarien, um die Zuwanderung zu reduzieren und die Rückführung in die Herkunftsländer zu beschleunigen.

Viele der Menschen, die derzeit aus den Kriegsgebieten nach Deutschland kommen, werden dauerhaft bei uns bleiben. Wir müssen alles daran setzen, ihre Verfahren zu beschleunigen und sie rasch in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Aber die Leistungsfähigkeit und Akzeptanz vor Ort erreichen bei weiter ungebremstem Zustrom ihre Grenzen. Um eine Perspektive für die Arbeit vor Ort zu entwickeln und die Motivation der Hilfen zu erhalten, muss der Flüchtlingsstrom deutlich gedrosselt werden. In den Kommunen entscheidet sich auch langfristig das Gelingen dieser Aufgabe. Die Kommunen und Menschen vor Ort dürfen hier nicht im Stich gelassen werden.

Die zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen, die sich jetzt spontan gebildet haben, um den Flüchtlingen zu helfen, gilt es, als langfristige Partner für die Integration vor Ort, im Quartier oder Kiez zu gewinnen. Und: Wir müssen jetzt die Zeichen setzen, dass jede Form der Fremdenfeindlichkeit konsequent und mit aller Härte bestraft wird.

Zur Erreichung dieser Ziele fordert die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV):

  • Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten müssen an der Einreise in die EU gehindert werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen in die EU muss kontingentiert werden. Asylrecht und Flüchtlingshilfe müssen an die geänderte globale Entwicklung anpasst werden. Menschen in Flüchtlingslagern brauchen eine Perspektive.
  • Wir brauchen jetzt endlich ein gestrafftes Asylverfahren, das wirklich in drei Monaten abgeschlossen und im Zweifel gerichtlich entschieden ist. Es ist für alle Betroffenen wichtig, Klarheit zu haben.
  • Das Asylverfahren muss ab sofort deutlich beschleunigt und der Rechtsweg verkürzt werden. Es muss die Regel werden, auch innerhalb von sieben Tagen den Asylbescheid juristisch abschließend zu überprüfen.
  • In den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder oder des Bundes müssen Asylbewerber so lange bleiben, bis über ihren Antrag entschieden ist.
  • Diejenigen, die bei uns aufgrund unseres Asylrechtes bleiben, brauchen Unterstützung, Zuwendung und eine Lebensperspektive. Dazu gehört Deutschunterricht vom 1. Tag an und eine Einführung in die Werte und Normen unserer Gesellschaft. Wenn die Aufnahme einer regulären Beschäftigung nicht gelingt, müssen kurzfristig Möglichkeiten einer sinnvollen Beschäftigung im öffentlichen Interesse beispielsweise bei gemeinnützigen Organisationen, kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen sowie Wohnungsbaugesellschaften eröffnet werden.
  • Diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, müssen konsequent und schnell in einem einheitlichen Verfahren direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zurückgeführt werden.
  • Wir brauchen kurzfristig mehr Entscheider. Qualifizierte Mitarbeiter aus allen Behörden des Bundes, der Länder und aus Kommunalverwaltungen müssen ins BAMF abgeordnet bzw. entliehen werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter müssen reaktiviert werden.
  • Wir begrüßen die Absicht der Großen Koalition, die Südbalkanstaaten Kosovo und Montenegro sowie Albanien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen. Wir unterstützen Überlegungen der Europäischen Kommission eine Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erarbeiten, die in der gesamten Europäischen Union gelten soll und wir fordern die Einführung neuer Visumspflichten.
  • Wir unterstützen die Absicht der Großen Koalition, den Bargeldbedarf in Erstaufnahme¬einrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen zu ersetzen.
  • Die Große Koalition hat zugesagt, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen müssen dauerhaft, strukturell und dynamisch entlastet werden. Wir fordern Bund und Länder auf, vertraglich bindend zu vereinbaren, was mit den Bundesmitteln finanziert wird.
  • Vor Ort werden große Anstrengungen unternommen die Menschen in Not, die zu uns kommen und bleiben dürfen, mit ausreichendem Wohnraum, Bildungs- und Integrationsangeboten zu versorgen. Deshalb unterstützen wir Überlegungen, für den Bund, die Länder und die Kommunen die Möglichkeit schaffen, von Regelungen etwa im Vergabe-, Bau- und Energieeinsparrecht abzuweichen. Hier eröffnet sich eine große Chance, zumindest befristet, zu einer neuen Bewertung von Standards in Deutschland zu kommen.
  • Es ist richtig, die Hilfsbereitschaft vor Ort und das vorhandene Engagement durch die Einrichtung von zusätzlichen 10.000 Stellen im Freiwilligendienst des Bundes zu unterstützen und zu verstetigen. Hier können auch Asylbewerber und Flüchtlinge eine sinnvolle Aufgabe übernehmen.
  • Wir begrüßen die Unterstützung des Bundes beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch die schnelle, unbürokratische und verbilligte Bereitstellung weiterer Immobilen und Liegenschaften des Bundes.
  • Wir schlagen vor, in Kooperation mit der Wirtschaft Programme zur Bildung und Weiterbildung speziell für Flüchtlinge zu erarbeiten, um sie für den Wiederaufbau in den Heimatländern zu qualifizieren. Dazu könnten „syrische Berufsschulen“ und „Jugendaufbauwerke“ errichtet werden.
  • Wir wollen prüfen, ob eine gezielte auch finanziell geförderte Ansiedelungspolitik im ländlichen Raum die Ballungsräume entlastet und neue Chancen für den ländlichen Raum eröffnet. Dazu könnte der Bund ein Modellprojekt zur Förderung der Kommune zur langfristigen Aufnahme und Integration von Flüchtlingen auflegen.

 

Hintergrund

Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a

 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Fußnote

Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)

 

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