Um das zu schaffen, sieht der Entwurf die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ im Städtebaurecht vor. Der neue Baugebietstyp soll es Kommunen erlauben, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf diverse Bestimmungen des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinie von 2014 angepasst werden.
Beschluss 7 – Reform des Sozialstaates zur dauerhaften Konzentration auf die Hilfsbedürftigen zügig anfassen
Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:Wer den Sozialstaat erhalten...



