Um das zu schaffen, sieht der Entwurf die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ im Städtebaurecht vor. Der neue Baugebietstyp soll es Kommunen erlauben, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf diverse Bestimmungen des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinie von 2014 angepasst werden.
Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen muss bestehen bleiben
Zu den Äußerungen des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier zur Reform des...



