Investitionsinitiative des Bundes muss in den Kommunen ankommen
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) setzt sich seit langem dafür ein, die Infrastruktur zu erhalten, auszubauen und den heutigen Anforderungen anzupassen. Mit dem Nachtragshaushalt 2015 sowie dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen löst die Bundesregierung ihr Versprechen ein, die finanziellen Spielräume der Haushaltskonsolidierung zur Stärkung der Investitionskraft in Deutschland zu nutzen.
Auf der Sitzung des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses der KPV am 27. März 2015 wurde ein Beschluss gefasst, der konkrete Vorschläge enthält, wie sicher gestellt werden könnte, dass das Geld auch vollständig bei den Kommunen ankommt.
Beschluss des Bundesvorstandes und Hauptausschusses
Investitionsinitiative des Bundes muss in den Kommunen ankommen
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) setzt sich seit langem dafür ein, die Infrastruktur zu erhalten, auszubauen und den heutigen Anforderungen anzupassen. Mit dem Nachtragshaushalt 2015 sowie dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen löst die Bundesregierung ihr Versprechen ein, die finanziellen Spielräume der Haushaltskonsolidierung zur Stärkung der Investitionskraft in Deutschland zu nutzen.
Die KPV spricht sich dafür aus, dass der Bund bei der Umsetzung der Investitionsinitiative mit allen Ländern Verträge darüber abschließt, dass die Mittel zusätzlich vollständig bei den Kommunen ankommen. Eine Substitution von Landesförderung oder gar eine Schmälerung des Kommunalen Finanzausgleichs darf es nicht geben. Die Länder müssen sich gegenüber dem Bund verpflichten, die Verwendung der Mittel nachvollziehbar und transparent darzulegen. Dies könnte auf einer Internetplattform gemeindescharf erfolgen.
Die KPV begrüßt, dass von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, über 8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt von den Kommunen umgesetzt werden. Die Kommunen profitieren nicht nur von den fünf Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Investitionskraft, sondern auch zu über 50 Prozent von den weiteren sieben Milliarden Euro der verschiedenen Programme der Investitionsinitiative.
1,1 Milliarden Euro aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sollen in den Breitbandausbau investiert werden. Dies ist der nötige Schub für den ländlichen Raum, um wenigstens das 50-Mbit-Ausbauziel absehbar zu erreichen.
Die für das Jahr 2017 vereinbarten zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen. Der Verteilungsschlüssel über die Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft führt zu einer breiten Wirkung in der kommunalen Landschaft insgesamt. Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hilft besonders finanzschwachen Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Der unionsgeführten Bundesregierung gelingt es mit den gewählten Verteilungsschlüsseln, dass sowohl finanzstärkere als auch finanzschwächere Kommunen und sowohl Kommunen in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum von der Bundesunterstützung profitieren können.
Wir werden uns bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes dafür einsetzen, dass mit dem Katalog der aus dem Investitions-Sondervermögen förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen eine größtmögliche Flexibilität für die investitionsbereiten Kommunen gewährleistet wird.
Beschluss_Investitionsinitiative
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