Der Bundestag wählt für die Dauer einer Legislaturperiode das Gremium, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Beschluss 7 – Reform des Sozialstaates zur dauerhaften Konzentration auf die Hilfsbedürftigen zügig anfassen
Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:Wer den Sozialstaat erhalten...



