Der Bundestag wählt für die Dauer einer Legislaturperiode das Gremium, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen muss bestehen bleiben
Zu den Äußerungen des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier zur Reform des...



