Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich am 13. Oktober 2016 auf einen Beschluss zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 geeinigt. Einige Aspekte haben direkte oder indirekte Auswirkungen auch auf die Kommunen. So wurde unter anderem eine grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenz des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen vereinbart.
Beschluss 7 – Reform des Sozialstaates zur dauerhaften Konzentration auf die Hilfsbedürftigen zügig anfassen
Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:Wer den Sozialstaat erhalten...



