Flüchtlingsarbeit und Integration erfolgt in den Kommunen – dort gehören die Bundesmittel hin

Juni 7, 2019 | Uncategorized

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Christian Haase: „Vor allem die vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber im Arbeitslosengeld II-Bezug entlastet die Kommunen bei ihren Sozialausgaben. Wir erwarten, dass die Länder die vom Bund pauschal für Flüchtlingszwecke zugesagten Mittel vollständig und ungekürzt an die Kommunen weiterleiten. Flüchtlingsarbeit und Integration erfolgt in den Kommunen und dort gehören die Bundesmittel hin!“

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