Ausweisung straffälliger Ausländer
Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag haben einen Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit dem Gesetz soll Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die Anerkennung als Flüchtling versagt werden.
Der Vorlage zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum“ oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe – auch auf Bewährung – verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde.
Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten – unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht – mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als „besonders schwerwiegend“ gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine „Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten“.
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