Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert über § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinaus gesetzliche Regelungen zu schaffen, die flächendeckende, verbindliche Mindesttarife auch für den Verkehr mit Mietwagen (insbesondere für Vermittlungsplatt-formen wie Uber) vorsehen.
Hier finden Sie die PDF des Beschlusses.
Wichtiger Baustein für ein neues Verständnis im Umgang mit den Kommunen
Zu den Ergebnissen der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erklärt der Bundesvorsitzende...



