Finanzen

Christian Haase MdB drängt auf schnelle Hilfe: Corona-Krise bringt kommunale Haushalte 2021 in gefährliche Schieflage

Anlässlich des Bundeskongresses der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) am 6. und 7. November macht der Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Christian Haase MdB, auf die dramatische Finanzlage vieler Kommunen aufmerksam:

(c) Tobias Koch

„Mit dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung ist es uns gelungen, den Einbruch der Kommunalfinanzen dieses Jahr aufzufangen. Jedoch: Die Übernahme der coronabedingten Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder gilt nur für 2020. Für 2021 rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Haushaltsloch in den Städten und Gemeinden von 10 Milliarden Euro. Das bringt die kommunalen Haushalte in eine gefährliche Schieflage. Die Kommunen sind durch die Pandemie personell, organisatorisch und finanziell gefordert wie noch nie. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Krisenmanager nun selbst in Not geraten. Die Kommunen müssen in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen, um die Konjunktur anzukurbeln und ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge zufriedenstellend zu erfüllen. Der Bund ist mit seiner Zusage, dauerhaft einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger zu übernehmen, bereits in Vorleistung gegangen. Nun sind die Länder gefragt: Sie müssen für eine auskömmliche Finanzierung ihrer Kommunen sorgen. Hilferufe nach dem Bund wie jüngst aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz und ein weiteres Aussetzen der Schuldenbremse sind keine Lösung. “

Um die Kommunen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, schlägt die KPV drei Maßnahmen vor:

  • Gewerbesteuer als wichtige kommunale Steuer stärken

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Ausfälle und Rückerstattungen erschweren die Haushaltsplanung. Wir müssen sie in ihrer bisherigen Form erhalten. Reformdiskussionen führen zu einer wachsenden Verunsicherung. Um die Planungssicherheit für die Kommunen zu erhöhen, sollen Unternehmen zukünftig Strafzahlungen nicht mehr von der Gewerbesteuer abziehen dürfen. Die bisherige Regelung, wonach Unternehmen die Strafzahlung auf die Gewerbesteuerschuld anrechnen konnten, zog die Kommunen unverschuldet in Mithaftung.

  • Durchgriffsverbot des Bundes auf die Kommunen konsequent umsetzen (Beispiel Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder)

Der Bund darf den Kommunen weder Aufgaben direkt übertragen noch darf er bestehende Aufgaben erheblich erweitern, ohne dass der damit verbundene Mehraufwand finanziell ausgeglichen wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 7. Juli jüngst bestätigt. Der Bund ist nach diesem Urteil klug beraten, das Durchgriffsverbot endlich konsequent einzuhalten. Das gilt auch für den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Damit die Kommunen nicht auf den Mehrausgaben sitzen bleiben, müssen sich Bund und Länder verpflichten, die Investitionskosten und die jährlichen Betriebskosten dauerhaft zu übernehmen oder auf den Rechtsanspruch verzichten. Nach unserer Auffassung läuft der bedarfsgerechte Ausbau mit finanzieller Unterstützung des Bundes auch ohne Rechtsanspruch gut. Erst in dieser Woche hat das Bundeskabinett eine Erhöhung des Sondervermögens auf den Weg gebracht, das mittlerweile 3,5 Milliarden Euro umfasst.

  • Vereinfachung im Vergaberecht

Damit die Konjunkturprogramme zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft ihre Wirkung entfalten können, müssen die Vergabeverfahren vereinfacht werden. Die Praxis zeigt, dass trotz europaweiter Ausschreibung die Vergaben im Inland erfolgen. Der Aufwand europaweiter Ausschreibungen ist hoch ohne einen Wettbewerbseffekt zu erzielen. Die Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen der öffentlichen Hand sollten heraufgesetzt werden.

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