Innen

Für mehr Sicherheit mit Videoüberwachung

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat den Weg für das von der Bundesregierung vorgelegte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ frei gemacht. Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD verabschiedete das Gremium die Vorlage, die morgen zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren festzuschreiben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit dort befindlicher Personen „als ein besonders wichtiges Interesse“ gilt.

Diese Wertung soll bei der Abwägung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen zu berücksichtigen sein.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem vernünftigen und maßvollen, aber sehr notwendigen Gesetz. Sie verwies unter anderem auf Fälle sogenannter S- oder U-Bahn-„Schubser“ und betonte, dass Videoüberwachung zwar kein Allheilmittel sei, aber bei der Prävention der Abschreckung von Straftätern dienen und vor allem im repressiven Bereich helfen könne, Täter zu überführen.

Auch die SPD wertete die Neuregelung als vernünftigen Vorschlag, mit dem der Gesetzgeber nicht übermäßig auf entsprechende Vorfälle reagiere. Man müsse anerkennen, dass in Deutschland eine Vielzahl öffentlich zugänglicher Anlagen von Privaten betrieben werden. Ihnen müssten zur Ermöglichung von Videoüberwachung klare Regeln vorgegeben werden.

Die Fraktion Die Linke stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass die bestehenden Regelungen ausreichend seien. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweigerte ihre Zustimmung und verwies darauf, dass eine präventive Wirkung der Videoüberwachung nicht nachweisbar sei. Allerdings müsse es natürlich  an neuralgischen Punkten auch Videoüberwachung geben, doch hätte es einen „viel maßvolleren“ Vorschlag gebraucht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier  und die Rede des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière MdB, zum Entwurf eines Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes vor dem Deutschen Bundestag am 27. Januar 2017 können Sie hier nachlesen.

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