Gleichwertige Lebensverhältnisse: Empfehlungen der Bundesregierung müssen ambitioniert umgesetzt werden
Das Bundeskabinett hat über die notwendigen Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase: „Wir begrüßen, dass nunmehr konkrete Empfehlungen zumindest des Bundes zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse vorliegen.
Die Schlussfolgerungen der Bundesregierung entsprechen in weiten Teilen den Erwartungen, die wir im Zuge der Beratungen der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse formuliert hatten. Wir begrüßen insbesondere den Ausbau der Digitalisierung, die Dezentralisierungsstrategie, das gesamtdeutsche Fördersystem und die geplanten Verbesserungen bei der Mobilität.
Dabei muss die Umsetzung der Empfehlungen allerdings ambitionierter erfolgen, als dies in einigen Schlussfolgerungen der Bundesregierung anklingt. Dies gilt insbesondere für die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Es reicht aus unserer Sicht nicht aus, die rechtliche Umsetzung zu besprechen. Wir erwarten, dass die rechtliche Umsetzung, auch im Zuge einer Grundgesetzänderung, erfolgt, um die Förderung ländlicher Räume zu vereinfachen und zu verbessern.
Von besonderer Bedeutung wird der Umgang mit kommunalen Kassenkrediten sein. Dabei geht es aus unserer Sicht nicht nur um den Abbau von Altschulden, sondern um strukturelle Änderungen, die für die Zukunft eine Neuverschuldung der Kommunen ausschließen. Die Länder müssen durch gesetzliche Anpassungen deutlich machen, dass sie solche strukturellen Änderungen nicht nur unterstützen, sondern ihrerseits auch umsetzen. Dazu gehören
– zunächst eine grundlegende Verständigung auf eine kommunale Mindestausstattung als Grundlage der auskömmlichen Kommunalfinanzierung durch die Länder;
– Änderungen in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der Länder;
– eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung auf die Kommunen unter stärkerer Berücksichtigung beispielsweise der Sozialausgaben und der Einwohnerzahlen;
– eine Untersuchung der Leistungsgesetze des Bundes hinsichtlich der langjährigen Belastungswirkungen insbesondere unter Berücksichtigung der Frage, welche Finanzmittel im Rahmen der Konnexität den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt wurden bzw. werden und welche Mittel letztendlich für die jeweilige Umsetzung bei den Kommunen angekommen sind und ankommen.
Miteinbezogen werden muss in die Betrachtung, dass der Bund den Ländern im Rahmen der Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020 mehr Bundesmittel als bislang zur Verfügung stellt und die kommunale Finanzlage stärker in die Mittelverteilung einfließt. Diese zusätzlichen Mittel sind kein Beitrag zur Konsolidierung der Landeshaushalte, sondern für den Abbau von Disparitäten bei der kommunalen Finanzlage in den einzelnen Ländern zu nutzen. Die Länder sind nun gefordert, entsprechend zu liefern. Die Kommunen erwarten zurecht, dass nach Abschluss der Arbeit der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse jetzt entsprechend gehandelt wird.“
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