Niedersachsen benötigt ein Konnexitätsausführungsgesetz

Niedersachsen benötigt klare Regeln, damit seinen Kommunen nicht ohne weiteres Kosten von der Landesregierung auferlegt werden können. Das fordert ein Gesetzentwurf der CDU – Landtagsfraktion, der jetzt im Parlament erstmals beraten worden ist.

Der CDU-Abgeordnete Volker Meyer MdL erklärte dazu, dass der einfache Grundsatz, ‚Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen‘, auf konkreten Regeln basiere, die aber in Niedersachsen noch festgelegt werden müssten. Dazu diene das von der CDU vorgelegte „Konnexitätsausführungsgesetz“, das es in ähnlicher Form bereits in den meisten Bundesländern gebe.

Dass es in Niedersachsen Handlungsbedarf gebe, zeige allein die Klage von 13 Kommunen gegen die Landesregierung wegen der Nichtübernahme der Inklusionskosten in den Schulen. Meyer: „Der CDU-Gesetzentwurf verbessert die Gesetzesfolgenabschätzung in Hinblick auf Kosten der Kommunen, die durch neue Regelungen entstehen. Dies soll künftig weniger durch pauschale Schätzungen und dafür mehr mit Ist-Werten geschehen. Zudem soll die Rolle der kommunalen Spitzenverbände bei der Gesetzesfolgenabschätzung gestärkt werden.“

Die Definition einer Erheblichkeitsschwelle soll bei 0,25 Euro je Einwohner und Jahr liegen, außerdem sollen die Kosten durch Kostenpauschalen oder konkrete Erstattungsverfahren übernommen werden. Hier finden Sie den Gesetzentwurf: 17-1746

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