Finanzen

Unions-Politik wirkt

Das Statistische Bundesamt hat die Haushaltsergebnisse für das Jahr 2013 in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen veröffentlicht. Danach lag 2013 ein ausgeglichener Staatshaushalt vor, wozu erneut maßgeblich die Kommunen beigetragen haben. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB, sieht darin auch eine Bestätigung für den kommunalfreundlichen Kurs der Union in den vergangenen Jahren:

„Mit 3,5 Milliarden Euro haben die Kommunen im vergangenen Jahr zum dritten Mal in Folge einen Finanzierungsüberschuss erwirtschaften können. Insbesondere die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund zeigt nachhaltig Wirkung. Im vergangenen Jahr betrug diese Entlastung an die vier Milliarden Euro.  Ohne diese Entlastung hätten die Kommunen trotz sprudelnder Steuerquellen keinen ausgeglichenen Finanzierungssaldo erreicht. Deshalb ist diese Maßnahme, mit der ein kommunalfeindliches Gesetz aus rot-grüner Regierungszeit korrigiert wurde, so segensreich gewesen.

Neben dem positiven Finanzierungssaldo drücken die Kommunen jedoch weiter wachsende Kassenkredite von circa 50 Milliarden Euro, steigende Sozialkosten und ein großer Investitionsstau (nach Schätzung der KfW rund 128 Milliarden Euro). Deshalb ist es richtig, dass im Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft, insbesondere Entlastungen durch Bundesmittel im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, vorgesehen sind“, erläuterte Liebing.

In erster Linie seien jedoch die Bundesländer für ihre Kommunen und deren sachgerechte Finanzausstattung verantwortlich, z.B. für weitere Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung, für den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur und für einen größeren Gestaltungsspielraum vor Ort, damit kommunale Selbstverwaltung in Deutschland wieder an Kraft gewinnt. Die Länder müssten für eine auskömmliche und aufgabengerechte Finanzausstattung sorgen.

Liebing: „Finanzielle Entlastungen des Bundes müssen vollumfänglich und zusätzlich bei den Kommunen ankommen. Es muss gesetzlich oder vertraglich gesichert sein, dass das beschriebene gemeinsame Ziel der kommunalen Entlastung bei künftigen Maßnahmen nachprüfbar erreicht wird.“

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