Integrationskosten fallen in den Kommunen an – Bund entlastet

Juni 17, 2016 | Uncategorized

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Integrationskosten fallen insbesondere in den Kommunen an: Kinder- und Jugendhilfe auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kitaausbau und Sprachförderung, Schulräume für Integrationsklassen, individuelle Betreuung und Beratung durch Integrationslotsen, Sanktionsdurchsetzung durch Ausländerämter. Die Eingliederung der Menschen in unsere Gesellschaft findet in unseren Kommunen statt; sie müssen dort auch mit finanziellen Mitteln unterstützt werden. Deshalb ist es richtig, wenn die Länder konkret darlegen, welche Kosten wo entstehen. Pauschale Mittel zur Integration dürfen nicht in den Landeshaushalten versickern.“

 

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