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Asylrecht stärken

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) tritt für den Schutz politisch und religiös verfolgter Menschen ein. In Deutschland finden Menschen, die politisch verfolgt werden und in besonderer Weise schutzbedürftig sind, einen sicheren Ort und Obdach, Unterstützung in allen Lebenslagen, medizinische Versorgung und ein geregeltes von unabhängigen Gerichten überprüfbares Asylverfahren. Um das Asylrecht langfristig zu stärken, sind einige Aspekte zu berücksichtigen, die die KPV jetzt in ihrem Beschluss auf der Bundesvertreterversammlung am 22. November 2014 in Chemnitz zusammengefasst hat.

Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 22. November 2014

Asylrecht stärken

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) tritt auch aus christlicher Verantwortung für den Schutz politisch und religiös verfolgter Menschen ein. In Deutschland finden Menschen, die politisch verfolgt werden und in besonderer Weise schutzbedürftig sind, einen sicheren Ort und Obdach, Unterstützung in allen Lebenslagen, medizinische Versorgung und ein geregeltes von unabhängigen Gerichten überprüfbares Asylverfahren.

In diesem Jahr werden bis zu 200.000 Menschen Anträge auf Asyl stellen. Damit hätte sich die Anzahl seit 2009 mehr als versechsfacht (33.033 Anträge). Die Anerkennungsquoten steigen und damit nicht nur die Anzahl der Menschen, die zu uns kommen, sondern auch länger bleiben. Immer mehr Gemeinden, Städte und Landkreise stoßen bei der Unterbringung und Betreuung der betroffenen Menschen an ihre Belastungsgrenzen.

  1. Deutschland nimmt nach wie vor überproportional viele der Flüchtlinge auf, die nach Europa kommen. Wir wollen, dass im Zuge einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik alle EU-Mitgliedstaaten ihren Anteil an der Aufnahme der Flüchtlinge übernehmen. Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission, die Anwendung des europäischen Rechts durch die Mitgliedstaaten durchzusetzen. Eine sinnvolle Asyl- und Flüchtlingspolitik muss auch bei den Ursachen ansetzen. Eine Stabilisierung und enge Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten ist deshalb unerlässlich.
  2. Jeder vierte Asylbewerber kommt bisher aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina. Die Anerkennungsquote für Personen aus diesen Staaten liegt fast bei null Prozent. Wir haben erreicht, dass diese Länder in die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ aufgenommen wurden. Dadurch können aussichtslose Asylanträge künftig rascher bearbeitet werden. Wir wollen weitere Länder wie z. B. Albanien und Montenegro in die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ aufnehmen.
  3. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält mehr Personal. Wir wollen, dass alle Asylverfahren in drei Monaten wirklich abgeschlossen werden. Dazu bedarf es auch der Bereitschaft seitens der Flüchtlinge, am Asylverfahren konstruktiv mitzuwirken.
  4. Während der ersten drei Monate bleibt die Freizügigkeit der Asylbewerber eingeschränkt. Wir wollen, dass die Bundesländer die Erstaufnahme der Flüchtlinge in zentralen Einrichtungen in den ersten drei Monaten übernehmen, bevor die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern dürften nicht auf Kommunen verteilt werden.
  5. Bei rechtskräftigen Ablehnungen von Asylanträgen müssen die Entscheidungen konsequent umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesländer auf, alle möglichen Rückführungen durchzuführen. Wir fordern eine konsequente Aufenthaltsbeendigung in ganz Deutschland, wenn kein Bleiberecht vorliegt.
  6. Derzeit gestaltet sich die Unterbringung der Flüchtlinge vor Ort zusehends schwierig. Deshalb wollen wir, dass durch baurechtliche Erleichterungen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften mehr geeignete Räumlichkeiten vor Ort bereitgestellt werden und die Bundesländer für eine auskömmliche Finanzierung dieser staatlichen Aufgaben sorgen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die beschlossene Änderung des Bauplanungsrechts.
  7. Viele Flüchtlinge werden leider Opfer von organisierter Kriminalität. Wir wollen Schleuserkriminalität wirksamer bekämpfen und in den Heimatländern bessere Aufklärung über die kriminellen Machenschaften leisten.
  8. Die Menschen, die bei uns Schutz finden, werden eine längere Zeit, unter Umständen für immer, bei uns bleiben. Wir wollen die Menschen, die bei uns Schutz finden, in die Gesellschaft und die Arbeitswelt integrieren. Deshalb begrüßen wir, dass nun für Flüchtlinge und Asylbewerber die Möglichkeit besteht, früher in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

 

Wir handeln im Interesse der Flüchtlinge und der Menschen in unserem Land. Wir wollen das Recht tatsächlich Verfolgter auf Schutz und Zuflucht stärken und die hohe Akzeptanz unseres Asylrechts in Deutschland erhalten.

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