Finanzen

Beschluss kommunal 2005: Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland

In ihrem "Beschluss kommunal", den die KPV-Mitglieder auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2005 verabschiedet haben, wird anhand 16 großer Themenfelder aufgezeigt, wie die Sicherung der Kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland in den nächsten Jahren gewährleistet werden kann. Hierzu gehören unter anderem die konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, eine umfassende Gemeindefinanzreform sowie die Verbesserung der Arbeitsvermittlung und die Schaffung familienfreundlicherer Kommunen.

Leitantrag/Beschluss kommunal 2005

Starke Kommunen – Starkes Deutschland

Sicherung der Kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland

1. Den Bürgern den Staat zurückgeben
Die Föderalismusreform muss neben den wichtigen Aspekten Bürokratieabbau, Aufgabenentflechtung und Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen, auch maßgeblich zur Instandsetzung einer aktiven Kommunalen Selbstverwaltung beitragen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Initiative zur Fortsetzung der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zu ergreifen und Vertreter der Kommunen in einem stärkeren Maße als bisher geschehen, an den Beratungen zu beteiligen. Es muss ein echtes Reformprojekt auf den Weg gebracht werden, das nicht nur konsequent die dringend erforderliche Aufgabenentflechtung beinhaltet, sondern auch dazu beiträgt, dass

  • mehr Subsidiarität und damit auch größere Transparenz entsteht;
  • der Wettbewerb um die besten politischen Lösungen in Deutschland zunimmt;
  • bestehende Gesetze im Sinne einer echten Konnexität geändert;
  • zukünftige Gesetze den Durchgriff auf die Kommunen unterlassen;
  • den Kommunen größere finanzpolitische Handlungs- und Gestaltungsspielräume eingeräumt werden.

2. Subsidiaritätsprüfung starten
Der EU-Verfassungsvertrag würde dem Subsidiaritätsprinzip rechtlich verankerte Geltung verschaffen. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, unabhängig vom Verfahren der Ratifizierung des Vertrages die Subsidiaritätsprüfung zu praktizieren und in die europäische Gesetzgebung die Kommunen einzubeziehen. Um innerhalb des nationalen Parlaments praktikable und wirksame Kontrollmechanismen zu etablieren, die auch den berechtigten kommunalen Belangen größtmöglichen Schutz im Rahmen der Möglichkeiten des EU-Vertrags (Frühwarnsystem) gewährleisten, fordern wir die Mitwirkung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände in Hinblick auf Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in allen drei nationalen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung). Die Bundesvereinigung soll dazu verpflichtet werden, rechtzeitig und einstimmig eine Stellungnahme vor dem jeweiligen Verfassungsorgan abzugeben.

Wir fordern von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eine künftig konsequentere Anwendung des § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Bund-Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union, wonach „bei Vorhaben der Europäischen Union das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren (ist) und ihre Belange zu schützen sind.“ Wir lehnen eine Kompetenz der Europäischen Union, die Prinzipien und Bedingungen für Leistungen der Daseinsvorsorge zu regeln, kategorisch ab und fordern die Bundesregierung auf, diese Haltung durchzusetzen.

3. Gemeindefinanzreform anpacken
Wir brauchen eine umfassende Gemeindefinanzreform, die Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang bringt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, das Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht zu reformieren und die Kommunalfinanzen dabei zu berücksichtigen. Die neue Bundesregierung muss im Rahmen einer großen Steuerreform eine aufkommensneutrale Umwandlung der kommunalen Besteuerung von wirtschaftlicher Betätigung im Einvernehmen mit den Kommunen vorbereiten. Die Kommunen sollen dabei auf der Basis der Ermittlung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer bzw. Unternehmenssteuer eigene Bemessungsgrundlagen für eine kommunale Besteuerung gegenüber der Wirtschaft und der Bürger mit jeweils getrennten Hebesätzen erhalten. Durch ein betriebsstättenbezogenes kommunales Hebesatzrecht auf die Einkünfte aus wirtschaftlicher Betätigung sollen das wichtige Band zwischen Kommune und Wirtschaft sichergestellt und gleichzeitig Verwerfungen im Stadt-Umland-Verhältnis vermieden werden. Die Gewerbesteuer wird danach entbehrlich. Die wohnstättenbezogene Besteuerung als Ersatz für den bisherigen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer muss ebenfalls mit einem Hebesatzrecht versehen werden, um das ebenfalls notwendige Band zwischen Bürger und Gemeinde herzustellen. Dazu ist eine entsprechende Kommission einzusetzen, an der Fachleute aus den Kommunen zu beteiligen sind.

4. Investitionsstau aufbrechen
Der große Investitionsstau im kommunalen Bereich führt zu substantiellen Schäden an der Infrastruktur sowie zu unverkennbaren Kapazitätsengpässen. Er führt in doppelter Weise zu einer wirtschaftlichen Abwärtsspirale: Zum einen wird Deutschland als Unternehmens¬standort immer weniger gefragt, da die Qualität der Infrastruktur ein entscheidendes Kriterium für die Standortwahl ist. Zum anderen fehlt es an Aufträgen für Mittelstand und Handwerk. Die Kommunen in Deutschland können Motor sein für eine positive wirtschaftliche Entwicklung für mehr Arbeit und Beschäftigung.

Der angestaute Investitionsrückstand muss in erster Linie durch eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage überwunden werden. Ergänzend stellen neben der Möglichkeit, spezifische Aufgaben im Wege der Beleihung durch Private wahrnehmen zu lassen, auch strategische Partnerschaften zwischen öffentlicher Hand und Privaten (PPP) alternative Wege dar, die kommunale Infrastruktur zu erhalten und weiter auszubauen. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, den gesetzlichen Rahmen so ausgestalten, dass nicht nur allen Kommunen die Möglichkeit Öffentlich-privater Partnerschaften eröffnet, sondern ihnen auch bei der Vorbereitung, Risikoabschätzung, Planung und Durchführung die erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet wird. Bei der zukünftigen Strukturförderung sollen PPP Modelle berücksichtigt werden.

5. Neue Gesamtkonzepte für Stadtentwicklung und ländlichen Raum
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und arbeitsmarktbedingter Wanderungen fordern wir die neue Bundesregierung auf, Fragen der städtebaulichen Entwicklung (intelligentes Schrumpfen) zu beantworten. Städtische und regionale Wirtschaft wird zur entscheidenden Stellgröße der Stadtentwicklung.
Integrationsfunktion, Verbesserung des Wohnumfelds, Gebäudesanierungen sind neue Herausforderungen, mit denen die Kommunen nicht allein gelassen werden dürfen. Städte müssen die Rolle von regionalen Entwicklungs- und Innovationsmotoren übernehmen. Investitions- und Städtebauförderungsprogramme sind inhaltlich zu bündeln, flexibler zu gestalten, stärker zu verzahnen und zu vereinfachen. Wege zu mehr bürgerschaftlichem Engagement bei der Stadtentwicklung sind aufzuzeigen.

Wir sprechen uns für die Einrichtung einer Bundesstiftung Integration aus, die mit den Kommunen die Integrationsmaßnahmen weiter entwickelt, überprüft und ausbaut, um in einer aktiven Bürgergesellschaft in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Freien Trägern, Kirchen, Vereinen, Verbänden und privaten Initiativen die Integration der Menschen, die in unsere Städte, Kreise und Gemeinden eingewandert sind und einwandern, zu gewährleisten.

Für die Städte und den ländlichen Raum bleibt ein angemessenes Angebot des ÖPNV unverzichtbar. Insoweit sind bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel unsere Belange zu berücksichtigen. Die Kosten-/Nutzen-/Leistungsstrukturen sind im ÖPNV zu optimieren.

6. Aktive Bürgergesellschaft unterstützen
Wir schätzen und fördern das große ehrenamtliche Engagement und den Einsatz der Menschen in den Verbänden der Jugend, der Senioren, der Wohlfahrtspflege und des Sports, in den Kirchen, den Feuerwehren, den Umwelt- und Naturschutzorganisationen, kulturellen Vereinen, Einrichtungen oder im familiären Umfeld. Auch das ehrenamtliche kommunalpolitische Mandat selbst ist Teil der aktiven Bürgergesellschaft. In den unterschiedlichen Formen bürgerschaftlichen Engagements leisten viele Menschen einen unersetzlichen Beitrag für unser Gemeinwesen.

Wir fordern die neue Bundesregierung auf, günstige Rahmenbedingungen zur Beteiligung im Gemeinwesen zu schaffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamtes und des freiwilligen Engagements stärken. Bestehende Hindernisse u. a. im Steuer- und Vereinsrecht müssen abgebaut und neue Regelungen danach überprüft werden, ob sie im Ehrenamt umgesetzt werden können. Missbrauch im Vereinsrecht muss verhindert werden.

7. Kultur – Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Bund, Länder und Kommunen haben als staatliche Gemeinschaft eine gemeinsame Verantwortung für herausragende Kultureinrichtungen von nationaler, gerade auch geschichtlicher Bedeutung und internationaler Strahlkraft. National herausragende Einrichtungen in den Kommunen, die die kulturelle Strahlkraft Deutschlands in gleicher Weise prägen wie die Hauptstadtkultur, sind durch den Bund zu fördern. Die Kommunen sind an dem Entscheidungsprozess zu beteiligen.

Bei kulturellen und historischen Stätten, die als nationales Erbe anerkannt sind, müssen sich Bund und Länder mit klaren Zuweisungen engagieren.

In der auswärtigen Kulturpolitik, die zu einem Großteil getragen und ermöglicht wird durch die Arbeit von Kulturinstitutionen, die wiederum mehrheitlich in der Rechtsträgerschaft von Kommunen stehen, sind die Kompetenzen der Kommunen entsprechend ihrem finanziellen und inhaltlichen Engagement neu zu bestimmen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Kommunen zwar über die von ihnen finanzierten Einrichtungen viel Geld für repräsentative Projekte Deutschlands im Ausland bereitstellen, bei den Entscheidungen über die politischen Ziele und Inhalte der Repräsentation Deutschlands aber so gut wie gar nicht beteiligt werden. Deshalb fordern die Kommunalpolitiker der Union die Bundesregierung auf, eine intensivere Information über Programmatik und Programme der auswärtigen Kulturpolitik und die Finanzierungsmöglichkeiten von kulturellem Engagement im Ausland sicher zu stellen. Bisher fehlt eine systematische Erfassung und Information.

8. Arbeitsvermittlung verbessern, kommunale Trägerschaft erweitern, Entlastung sicherstellen
Der Union geht es in erster Linie um die Verbesserung der Arbeitsvermittlung. Dazu muss das Kreativitätspotenzial der Kommunen stärker genutzt werden. Deshalb müssen die Kontingentierung der Option aufgehoben und allen Kommunen, die dies wollen, die Möglichkeit für eine eigenverantwortliche Trägerschaft mit eigenen Handlungsspielräumen und einer verlässlichen Finanzierung eingeräumt werden. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie die finanzielle Verantwortung für deren Folgen bleibt jedoch eine nationale Aufgabe. In diesem Zusammenhang muss auch die Rolle der Bundesagentur für Arbeit neu überdacht werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Rahmen von Hartz IV zugesagte kommunale Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich sicherzustellen und zu prüfen, inwieweit derzeit entstehende Ungleichgewichte in der Verteilung von Be- und Entlastungen auf der kommunalen Ebene ausgeglichen werden können. Dazu ist, wie im Vermittlungsausschuss verabschiedet, die Überprüfung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten vorzunehmen. Sollte die Überprüfung eine Abweichung von der vorgesehenen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € ergeben, erfolgt eine Anpassung der Quote. Der vorliegende Gesetzentwurf der alten Bundesregierung zur Absenkung des Bundesanteils wird der Realität nicht gerecht und muss deutlich korrigiert werden.

Die in der letzten Legislaturperiode in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen haben zur erheblichen Leistungsausweitungen und zur Neueröffnung von Missbrauchs¬möglichkeiten geführt. Wir fordernd deshalb umgehend eine gesetzliche Korrektur, um die Leistungserbringung auf die wirklich Bedürftigen zu konzentrieren.

9. Für familienfreundliche Kommunen
Familien mit Kindern bilden das Fundament für eine langfristige stabile wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Familien sichern durch die Erziehung von Kindern den Fortbestand der Gemeinschaft. Die heutigen Rahmenbedingungen werden der Situation von Familien nicht mehr gerecht. Deshalb fordern wir die neue Bundesregierung auf, die familienpolitischen Leistungen zu bündeln und zielgenauer auszugestalten. Angefangen vom Baukindergeld bis hin zur Kinder- und Jugendhilfe können alle staatlichen familiennahen Leistungen zusammengefasst und in der Summe den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um sie damit lebens- und bedarfsgerecht in die örtliche Gemeinschaft zu geben. Diese neue Familienkasse kann alle Unterstützungsmaßnahmen für Familien anbieten. Hier können sich Eltern und Kinder informieren, hier erhalten sie Angebote zur Prävention, hier wird bei Bedarf zum Wohle des Kindes auch eingegriffen. In der Verantwortungspartnerschaft von Kommune, Schule und Eltern werden gemeinsame Ziele entwickelt und deren Umsetzung überprüft.

Die KPV tritt für ein vielfältiges, am Bedarf und am Elternwillen orientiertes Betreuungsangebot ein: Krippenplätze, Spielgruppen, Elterninitiativen, Tagesmütter, Kindergärten – auch in betrieblicher oder privater Trägerschaft – mit an den örtlichen Bedürfnissen orientierten Öffnungszeiten, Ganztagsschulen, Schulen mit betreuendem Ganztagsangebot und Horte.

Wir fordern die neue Bundesregierung auf, die gesamtstaatlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass das Existenzminimum der einzelnen Familienmitglieder steuerfrei gestellt wird. Dieses Existenzminimum muss die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Das setzt allerdings voraus, dass Einkommen erzielt wird und dass das Einkommen überhaupt das Existenzminimum erbringt. Wenn wir allen Eltern die Wahlfreiheit bei der Entscheidung zubilligen, wie ein Kind betreut werden soll, dann müssen die Eltern auch finanziell in die Lage versetzen werden, über ein entsprechendes Budget entscheiden zu können. Neben dem Anliegen der KPV „Kinder aus der Sozialhilfe“ war dieser durchaus ordnungspolitische Aspekt die Begründung für das von der KPV geforderte „Familiengeld“.

10. Tagesbetreuungsausbaugesetz ändern
Wir schließen uns der Auffassung des Bundesrates an, wonach die grundlegende Zielrichtung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, die Verbesserung des Angebotes in der Kindertagesbetreuung, zu unterstützen ist, aber der Eingriff des Bundes in die kommunale Aufgabe der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebotes abzulehnen ist. Die Finanzierungsgrundlage des Gesetzes ist nicht akzeptabel. Eine Gegenrechnung mit den angenommenen Entlastungen aus Hartz IV ist weder dem Grunde noch der Höhe nach gerechtfertigt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass eintretende Einsparungen durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe dort auftreten, wo ein Ausbau an Betreuungseinrichtungen erforderlich wird.

Wenn die Mehrwertsteuer für die Absenkung der Lohnnebenkosten erhöht wird, sprechen wir uns dafür aus, dass der verbleibende Betrag den Ländern und Kommunen zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird.

11. Kinder- und Jugendhilfe mit Bildung und Betreuung verzahnen
Die Kinder- und Jugendhilfe des Bundes muss sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Alle Regelungen und Maßnahmen gehören auf den Prüfstand. Die neue Bundesregierung muss klarere bundesrechtliche Rahmenregelungen bezüglich Zuständigkeiten, Trägerstruktur und Behördenzuständigkeiten schaffen.

Die qualitative und quantitative Verbesserung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen erfordert eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. Wir fordern die Länder auf, gemeinsam mit den Kommunen bestehende Strukturen und Zuständigkeitsregelungen in diesem Sinne zu überprüfen und zu korrigieren.

Die bisher gesondert behandelte Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sollte in eine neue kommunale Bildungsplanung integriert werden. An der kommunalen Bildungsplanung sind alle Akteure neben der Schule und der Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen: Vereine, Verbände ebenso wie freie Träger von Leistungen im Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsbereich. Die Planungen sind in der jeweiligen Vertretungskörperschaft zu verabschieden.

12. Bundesfinanziertes Leistungsrecht für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Die Bundesregierung ist gefordert, die Arbeiten für ein eigenständiges, von der Sozialhilfe unabhängiges Leistungsgesetz für Behinderte aufzunehmen und unter Beteiligung der Betroffenen und der Kommunen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nur auf diese Weise können die Herausforderungen der Zukunft bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung bewältigt werden.

13. Sparkassensystem zukunftsfest gestalten
Die bewährten Strukturen der Sparkassen müssen auch zukünftig Bestand haben. Auch nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Modifizierung der Anstaltslast dürfen die klassischen Leitprinzipien der Sparkassen nicht über Bord geworfen werden. Den dezentralen, kommunal verankerten Sparkassen mit ihren Strukturmerkmalen „öffentlicher Auftrag“, „kommunale Trägerschaft“ und „Regionalprinzip“ kommt auch zukünftig eine grundlegende Bedeutung für eine wirtschaftlich gleichmäßige Entwicklung in Deutschland zu. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, sich zur öffentlich-rechtlichen Verfasstheit der kommunalen Sparkassen zu bekennen. Wir lehnen alle Bestrebungen, Fusionen von Sparkassen mit Privatbanken vorzunehmen, ab. Damit würde das Erfolgsmodell Sparkasse und damit die Finanzierung des Mittelstandes, Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum und das Konto für jedermann gefährdet. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage und ein Ausverkauf der Sparkassen sind abzulehnen. Die Dreigliedrigkeit des deutschen Bankensystems wird den mittelständischen Strukturen und der regionalen Vielfalt der deutschen Wirtschaft gerecht.

14. Bürokratie und Regelungsdichte abbauen, Vergaberecht vereinfachen
Wir fordern eine ressortübergreifende, aus dem Bundeskanzleramt koordinierte Task Force, die im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung einen Katalog von kommunalrelevanten Gesetzen und Verordnungen erarbeitet, die zeitlich befristet, ersatzlos wegfallen oder modifiziert werden können. Das Vergaberecht muss deutlich verschlankt werden, es ist zu bürokratisch und verhindert Investitionen. Die Bundesregierung muss frühzeitig ihren Einfluss und ihre Entscheidungsmöglichkeit in EU-Kommission und Ministerrat aktiv dazu nutzen, Fehlentwicklungen und unnötige Bürokatie zu verhindern.

15. Frühzeitige Nutzung des Know Hows der Kommunalen Spitzenverbände
Wir fordern die Umsetzung der Geschäftsordnung der Bundesministerien, die besagt, dass vor der Entstehung eines Gesetzentwurfes Interessen und Wünsche von Ländern und Kommunen zu ermitteln sind, damit sie in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden können. Vor Abfassung eines Entwurfs ist die Auffassung der Länder und der auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände einzuholen. Außerdem besagt die Geschäftsordnung, dass die Kosten, die durch das Gesetz entstehen würden, für Bund, Länder und Kommunen getrennt auszuweisen sind, um so die Auswirkungen auf die Haushalte transparent zu machen. Das für den Gesetzentwurf federführende Bundesministerium hat bei den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden rechtzeitig Angaben zu den Ausgaben einzuholen.

16. Instrument der demographischen Folgenabschätzung entwickeln
Heutige Entscheidungen müssen mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung vor Ort sorgfältig geprüft werden. Dazu ist ein entsprechendes Instrument der demographischen Folgenabschätzung zu entwickeln.

In Hinblick auf die demographische Entwicklung ist außerdem über die Einrichtung eines „Demographie-TÜV“ nachzudenken, um bereits bestehende Gesetze und Verordnungen auf ihre Zukunftsfähigkeit zu analysieren.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel