Innen

KPV Schleswig-Holstein begrüßt Gesetzentwurf von Schlie

Ingbert Liebing MdB, KPV-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein, unterstützt den von Innenminister Klaus Schlie MdL vorgelegten Gesetzentwurf für eine neue Amtsordnung und zur Weiterentwicklung des kommunalen Verfassungsrechts.

Zum von Innenminister Klaus Schlie MdL vorgelegten Gesetzentwurf für eine neue Amtsordnung und zur Weiterentwicklung des kommunalen Verfassungsrechts erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, MdB:

"Der Landesvorstand der KPV begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf „5 aus 16“ für eine neue Amtsordnung. Er stellt einen gelungenen Kompromiss dar und bewegt sich im Gestaltungsrahmen, den das Landesverfassungsgericht mit seinem Urteil vorgegeben hat. Die neue Amtsordnung bietet mit der Möglichkeit, höchstens fünf Aufgaben aus einem festgelegten Katalog von 16 Selbstverwaltungsaufgaben auszuwählen, Rechtssicherheit und sichert aber zugleich die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und stärkt das Ehrenamt.

Kein Verständnis hat die KPV für eine von Widersprüchen geprägte Diskussion, eine Gemeindegebietsreform durchzuführen. Klipp und klar muss gesagt werden, dass es keine Notwendigkeit aus dem Urteil heraus gibt und auch keine sachliche Notwendigkeit, die Gemeindestruktur in Schleswig-Holstein vollständig auf den Kopf zu stellen. Unstrittig ist, dass die kleinen, ehrenamtlich geführten Gemeinden der Garant für eine wirtschaftliche und sparsame Erledigung der Aufgaben vor Ort sind. Größere, anonyme Verwaltungsstrukturen bewirken die Verringerung von ehrenamtlichem Engagement und sorgen somit für höhere Kosten.

Wer jetzt die Gemeindestrukturen verändern will, der vergisst, dass die große Ämterstrukturreform in einigen Teilen des Landes gerade umgesetzt worden ist bzw. gerade sich in der Umsetzung befindet. Die neue Amtsordnung bildet hier einen weiteren Baustein, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Für die CDU-Kommunalpolitiker ist von großer Bedeutung, dass unbürokratische Kooperationsformen innerhalb der Ämter weiter möglich bleiben und durch eine schlankere rechtliche Organisation der Zweckverbände begleitet werden.

Zugleich zeigen bereits erfolgte freiwillige Gemeindefusionen, dass das geltende Recht dafür einen angemessenen Rahmen bietet und auch genutzt wird (wie z. B. Schwentinental und Gemeinde Sylt), aber immer mit Zustimmung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Der Gesetzentwurf der Grünen ist an Widersprüchlichkeit kaum zu überbieten. Wer eine Direktwahl der Amtsausschüsse will, der schafft eine neue vierte Kommunalebene und trägt nicht zur Verschlankung der Strukturen bei.

Die KPV Schleswig-Holstein wirbt weiterhin für eine gesetzliche Regelung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einstellen zu müssen, abzuschaffen. Die KPV favorisiert, eine entsprechende Generalklausel zu schaffen, die die künftige Aufgabenwahrnehmung der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen der Entscheidung den Kommunalpolitiker vor Ort überträgt. Damit werde nicht die Aufgabe selbst abgeschafft, aber den Kommunen mehr Entscheidungskompetenz eingeräumt.

Auch tritt die CDU für einen zu schaffenden Korridor für die Größe der kommunalen Vertretungen ein. Der eingeschlagene Weg zur Verkleinerung ist richtig. Aber die Gemeinden, Städte und Kreise sollen durch Hauptsatzungsbeschluss in gesetzlich festgelegten Grenzen selbst entscheiden können, wie groß ihre Vertretung werden soll. Das ist flexibel und stärkt die Entscheidungsfreiheit des Ehrenamtes vor Ort“, so Liebing abschließend.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel