Substanz des EU-Verfassungsvertrages wahren
In ihrem Beschluss Anfang 2007 fordern KPV-Bundesvorstand und Hauptausschuss die Bundesregierung und alle anderen Verantwortlichen in der Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses auf, die Stärkung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, wie sie in den dazu vorgesehen Umsetzungsregeln präzisiert werden, als eine Kernsubstanz des EU-Reformwerkes zu wahren und ihre verfassungsvertragliche Sicherung durchzusetzen.
Beschluss des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses am 9. März 2007
Die KPV begrüßt die Bemühungen der Deutschen Regierung, den Verfassungsprozess der Europäischen Union wieder zu beleben, zumal inzwischen 18 (der 27) EU-Nationen das Vertragswerk ratifiziert haben, also eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten, die auch eine breite Mehrheit der fast 500 Millionen EU-Bürger vertreten.
Die KPV weist mit Nachdruck darauf hin, dass zum wesentlichen Kern des Vertragsentwurfes über eine Verfassung der EU die Stärkung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gehören, mit denen die Voraussetzungen für eine bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten der EU einerseits und ihrer Mitgliedstaaten mit deren Regionen und Kommunen andererseits geschaffen werden. Das bedeutet neben der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EU-Organe die aus unserer Sicht wesentlichste Reform der Union durch mehr Transparenz, das Vermeiden und den Abbau der ausufernden Regelungsdichte der EU und letztlich die Stärkung der Bürgernähe für alles Handeln der EU.
Die KPV fordert deshalb die Bundesregierung als aktuelle Präsidentschaft der EU und alle anderen Verantwortlichen in der Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses auf, die Stärkung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, wie sie in den dazu vorgesehen Umsetzungsregeln präzisiert werden, als eine Kernsubstanz des EU-Reformwerkes zu wahren und ihre verfassungsvertragliche Sicherung durchzusetzen. Dazu gehört vor allem aber auch die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie im Vertragsentwurf vorgesehen ist.