Schuldenbremse zwingt zur Neuordnung der Finanzen der öffentlichen Hände
Auf dem heutigen Kongress „Moderner Staat“ in Berlin hat der KPV-Bundesvorsitzende Ingbert Liebing MdB in einer Diskussionsrunde Position zur Schuldenbremse für Bund und Länder und deren Auswirkungen auf die Kommunen bezogen:
Es ist gut, dass sich die Kommunen mit den Auswirkungen der ab 2020 geltenden Schuldenbremse für die Bundesländer beschäftigen. Weil die Länder für eine auskömmliche und aufgabenadäquate Finanzierung der Kommunen zuständig sind, werden die Rahmenbedingungen für die kommunalen Finanzausgleiche und Förderprogramme enger.
Der Bund lässt die Länder und Kommunen mit dieser Aufgabe, wie im Koalitionsvertrag verabredet, nicht allein: „Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln. Die Länder werden ab diesem Zeitpunkt keine strukturellen Defizite mehr haben. In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden. Dazu finden zwischen Bund und Ländern Gespräche statt. Die Koalition wird parallel eine Kommission einrichten, in der Bund und Länder vertreten sind. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen.“
Auch finanziell sind die richtigen Schritte von der unionsgeführten Bundesregierung zum Abbau des strukturellen Defizits der Kommunen durch die sozialen Lasten getan bzw. eingeleitet: „Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“
Jetzt sind die Länder am Zuge, dass die Mittel bei den Kommunen ankommen, damit, wenn die Schuldenbremse greift, Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland funktioniert.“
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