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Götz: Bundesrat ratifiziert EU-Vertrag von Lissabon

Die KPV ist mit ihren Forderungen nach der Ratifizierung des EU-Vertrages von Lissabon einen Schritt weiter. Der Bundesrat bestätigte jetzt das Vertragswerk, das die kommunale Selbstverwaltung stärke und die wesentlichen Forderungen der Kommunen umsetze, betonte Peter Götz MdB, kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und KPV-Bundesvorsitzender.

Zur heute erfolgten Bestätigung des EU-Vertrags von Lissabon durch den Deutschen Bundesrat erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV, Peter Götz MdB:

Der EU-Vertrag stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Er ist ein Schutzschild gegen die wiederholten Versuche der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, die Handlungsfreiheit der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge einzuschränken.
Der EU-Vertrag umfasst die wesentlichen Forderungen der Kommunen. Auch der Ausschuss der Regionen wird gestärkt und durch eine klare Kompetenzordnung das Subsidiaritätsprinzip mit Leben gefüllt. Dazu gehört, dass künftig die Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung einzubeziehen sind und damit Brüssel nicht mehr wehrlos gegenüber stehen.
Die Handschrift der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 ist noch klar erkennbar: Der Vertrag bekennt sich zu einem Europa, das Politikbereiche, bei denen eine europäische Regulierung eher hinderlich ist, den Mitgliedsstaaten, ihren Regionen und ihren Kommunen überlässt.

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