Soziales

Betreuung von Grundschulkindern: Kein Rechtsanspruch gegen die Kommunen!

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschland (KPV) lehnt eine Verankerung der geplanten Nachmittagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Sozialgesetzbuch ab. Wäre ein Rechtsanspruch nämlich integraler Teil der bundesgesetzlichen Regelung über die Kinder- und Jugendhilfe stünden die Kommunen in der Pflicht. Die KPV fordert in ihrem einstimmigen Beschluss vom Wochenende deshalb, die Regelung im Schulbereich umzusetzen. So ginge die Finanzierungsverantwortung vollständig an die Länder, die den Kommunen alle damit verbundenen Kosten im Rahmen strengster Konnexität erstatten müssen.

Neben der Frage der Finanzierung steht aber noch ein anderer Aspekt im Vordergrund. Dazu erklärt der neu gewählte Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB: „Eltern erwarten, dass ihre Kinder nicht nur aufbewahrt, sondern optimal betreut und gefördert werden. Dies muss mit den schulischen Inhalten abgestimmt und qualitativ hochwertig sein. Dafür brauchen wir entsprechendes Betreuungspersonal, das wie bei den Lehrern, bei den Ländern verantwortet werden muss.“ 

Hintergrund
Die momentan geltende Regelung für die Betreuung der Kinder bis zum Schuleintritt richtet sich an die Kommune. Für die Erfüllung werden bereits jetzt und in den nächsten Jahren 600.000 Plätze geschaffen und eine Vielzahl an Erziehungspersonal ausgebildet sowie die notwendigen Gebäude bereitgestellt.

Die KPV hat auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 11. November 2017 dazu einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst, den sie  hier  abrufen können.

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