KPV-Antrag zum Bundesparteitag

Zum 30. Bundesparteitag der CDU Deutschlands am 26. Februar hat die KPV folgenden Antrag formuliert:

Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen:

Koalitionsvertrag zustimmen

Der vorliegende Koalitionsvertrag trägt die Handschrift der Union und setzt das gemeinsame Regierungsprogramm von CDU und CSU zutreffend um. Wir setzen die richtigen Impulse zur Erneuerung unseres Landes, für Investitionen in die Zukunft, in die Infrastruktur und in die Bildung.

Die Ausgestaltung des Koalitionsvertrages muss sich nun an unseren Grundsätzen der Subsidiarität, der Konnexität und an dem Anspruch, mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort zu schaffen, orientieren. Damit treten wir allen Tendenzen einer weiteren Zentralisierung entschlossen entgegen und suchen nach Lösungen, die die Eigenverantwortung und die Leistungsbereitschaft stärken. Der Koalitionsvertrag schafft hierfür die erforderlichen Grundlagen.

Wir setzen mit diesem Koalitionsvertrag die kommunalfreundliche Politik der unionsgeführten Bundesregierungen fort. Wir sind die Kommunalpartei und wissen: Nur mit starken Kommunen bleiben wir ein starkes Deutschland.

Der Bund hat die Kommunen in der Vergangenheit finanziell erheblich entlastet. Dennoch bestehen weiterhin über Jahre gewachsene regionale Unterschiede. Obwohl dies in erster Linie im Verantwortungsbereich der Länder liegt, ist es richtig, dass der Bund sich im Rahmen des Grundgesetzes und der Bundesgesetze kümmert und größere Verantwortung übernimmt.

Die Bedingungen für gleichwertige Lebensverhältnisse erleben die Menschen vor Ort, in unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die örtlichen Angelegenheiten selber regeln zu können. Im Koalitionsvertrag wird anerkannt, dass strukturschwache Kommunen auf die Hilfe von Bund und Ländern angewiesen sind. Die vom Bund angebotene Unterstützung für die Kommunen bei dem Aufbau neuer, moderner Infrastrukturen, der Überwindung verfestigter Arbeitslosigkeit und dem Ausbau der Daseinsvorsorge verbessern die Chancen für Wohlstand und Teilhabe für die Menschen, die heute in den eher strukturschwachen Kommunen leben.

Die Union wird mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Grundschulalter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern und kann dies für eine echte Bildungsoffensive nutzen. Wenn die konkreten rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte erarbeitet werden, ist es richtig, die kommunalen Spitzenverbände und kommunale Vertreter einzubeziehen. Wir erwarten, dass der Bund als Garant der kommunalen Selbstverwaltung nur eine Vereinbarung eingeht, die von den Kommunen vollumfänglich, auch unter dem Leitsatz „wer bestellt, bezahlt“, mitgetragen werden kann. Dabei muss sichergestellt sein, dass die vorhandenen bewährten unterschiedlichen Ganztagsangebote beibehalten werden können und die notwendigen Fachkräfte bis zu einem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auch tatsächlich vorhanden sind. Eltern erwarten, dass die Betreuung ihrer Kinder eng mit Bildungsmaßnahmen verzahnt wird. Deshalb werden wir bei der Ausgestaltung darauf drängen, dass das Bildungsangebot in der Grundschule entsprechend erweitert wird.

Zur verabredeten Sicherung der kommunalen Steuerquellen gehört neben der Grundsteuer auch die gesetzlich vorgesehene Absenkung der Gewerbesteuerumlage beim Auslaufen des Fonds Deutsche Einheit Ende 2019. Eine Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage oder eine etwaige Anrechnung über 2019 hinaus lehnen wir auch auf Ebene der Länder ab. Dies sichert eine kommunale Entlastung von rund 3,5 Mrd. Euro ab 2020.

Die CDU hat den richtigen Kompass und ist bereit, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Notfalls auch mit der CSU alleine. Die Union ist bereit.

 

Den Antrag zum Download finden Sie hier: KPV_Antrag_Bundesparteitag

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