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Die KPV bezieht Stellung und wirbt um Unterstützung

Auf dem 23. Parteitag der CDU in Karlsruhe wird der Leitantrag "Faire Chancen – für jedes Kind!" beraten und entschieden. Aus Sicht der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands sollten einige grundlegende Veränderungen vorgenommen werden. Grundlage ist der KPV-Antrag "Auf Bildung kommt es an. Kommunen als starke Partner".

Die Sicht der KPV stellt ihr Hauptgeschäftsführer, Tim-Rainer Bornholt, wie folgt dar:

Wir sollten uns auch in diesem Antrag „Faire Chancen – für jedes Kind“ zum 23. Parteitag in Karlsruhe auf unseren Kompass und unsere Werte besinnen. Subsidiarität heißt zu allererst die Verantwortung des Einzelnen. Rund 80% der Familien strengen sich an und ihnen gelingt die Erziehung und Bildung ihrer Kinder. Wir haben in Deutschland hervorragende Chancen. Dies müssen wir positiv herausstellen und Menschen zu Leistung und Eigenverantwortung ermuntern, die vorhandenen Möglichkeiten zu ergreifen.

Der Staat kann Erziehung der Eltern nicht ersetzen

Deshalb wollen wir die folgende Päambel (Antrag A2) einfügen, die unser Grundsatzprogramm in Erinnerung ruft: „Die CDU Deutschlands als Volkspartei der Mitte bekennt sich zu ihren geistigen und politischen Grundlagen der christlichen Sozialethik, der liberalen Tradition der Aufklärung und der wertkonservativen Pflege von Bindungen. Für uns sind Familien das Fundament unserer Gesellschaft. Familie ist überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung übernehmen. Der Staat kann die Erziehungsleistung der Eltern nicht ersetzen. Er hält leicht zugängliche Angebote der Erziehungsberatung und –Hilfe vor und leistet im Bedarfsfalle mit aufsuchender Arbeit bei Kindern, Jugendlichen und Eltern Unterstützung. Der Staat muss seiner Schutzpflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen gerecht werden. Wir treten entschlossen der Gewalt und Verwahrlosung von Kindern entgegen. Das Wohl der Kinder in unserem Land ist uns ein besonderes Anliegen.“

Eltern müssen Chancen für ihre Kinder nutzen

Darüber hinaus sollte durch eine geänderte Passage (Antrag A3) die Verantwortung der Eltern betont werden: „Aber es gibt eine wachsende Gruppe von Menschen, die die Chancen unserer Gesellschaft nicht nutzen. In unserem Grundgesetz (Art 6. Abs. 2.) heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Gerade dieser Pflicht müssen Eltern nachkommen und die vielfältig vorhandenen Chancen ihren Kindern zugänglich machen. Leider wächst aber eine immer größer werdende Zahl von Kindern in schwierigen Verhältnissen auf. Hier müssen die Eltern angehalten werden, sich ordentlich um ihre Kinder zu kümmern und grundlegende Bildungschancen zu nutzen.“

Im internationalen Kontext müssen wir mit dem Armutsbegriff verantwortungsvoll umgehen. Leider wachsen zu viele Kinder und Jugendliche in Deutschland in sozial schwachen Familien auf. Dieser Gruppe gilt unser Augenmerk mit dem vorliegenden Antrag. Deshalb beziehen sich verschiedene Einzelanträge auf den Ersatz des irreführenden Begriffs „Armut“ durch den Begriff „Sozialschwäche“.

Ein Automatismus einer Benachteiligung durch Sozialschwäche kann es nicht geben; Aufstieg ist bei uns Normalität und viele Eltern – auch in einkommensschwachen Familien – nehmen die vorhanden Chancen wahr. Deshalb plädieren wir für folgende Ergänzung (A115): „Auch Eltern mit geringem Einkommen oder mit staatlichen Transferleistungen nehmen ihre Verantwortung ernst und motivieren ihre Kinder zu Bildung, Leistung, Selbständigkeit und sittlicher Reife. Es gibt allerdings zunehmend sozialschwache Familien, die ihrer Aufgabe nicht gerecht werden mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Kinder und die Gesellschaft insgesamt. Unzureichende Förderung am Anfang, mangelnde schulische und kulturelle Bildung, gesundheitliche Beeinträchtigungen körperlicher und seelischer Natur dürfen wir in unserer Gesellschaft nicht hinnehmen.“

Kommunen brauchen angemessene Unterstützung

Die Finanzierung verschiedener Forderungen verlagert sich auf die Kommunen. Die Gemeindefinanzkommission unserer Bundesregierung beschäftigt sich auch mit der Ausgabenseite und dem Schließen der strukturellen Lücke. Wir können die Leistungen des Sozialstaates nicht erhalten, wenn wir zusätzliche Standards und soziale Ausgaben den Kommunen ohne langfristige Finanzierung aufbürden. Dazu brauchen wir klare Aussagen im Antrag.

Deshalb lehnen wir im Antrag A 665 neue Standards grundsätzlich ab. Hinsichtlich der Finanzierung des Rechtsanspruchs im KiföG fordern wir folgende Ergänzung (A 408): „Der Bund und die Länder müssen die Finanzierung dieses Rechtsanspruchs im Sinne der Konnexität bei den Kommunen ebenso langfristig sicherstellen.“

Die im Antrag formulierte angemessene Finanzausstattung der Kommunen ist seit langem angesichts der bestehenden Kassenkredite nicht mehr gegeben. Hier bedarf es folgender Konkretisierung (A998):„Bestehende Leistungsgesetze müssen hinsichtlich ihrer Kostenwirkung bei den Kommunen analysiert und quantifiziert werden. Für die vom Bund veranlassten und gesetzlich geregelten Sozialbereiche sind die Ausgaben zu verringern oder es ist eine höhere Beteiligung des Bundes notwendig. Eine zeitliche Befristung von Gesetzen oder eine Einführung einer Revisionsklausel zur Überprüfung der Leistungsgesetze können die Auswirkungen auf die Kommunen berücksichtigen, wenn sich Rahmenbedingungen geändert haben. Im Rahmen der Gemeindefinanzkommission muss ein Konzept zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen entwickelt werden. Dabei müssen Einnahme- und Ausgabezyklen besser synchronisiert werden. Veranlasst der Bund bei den Kommunen zusätzliche Leistungen und Standards, so muss er die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.“

Bitte helfen Sie mit auf dem Bundesparteitag ein deutliches Signal der Orientierung zu geben und vor allem die Finanzierungsfragen sauber zu definieren.

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