Finanzen

Götz: 60 Jahre Grundgesetz – Garant für kommunale Selbstverwaltung

60 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes könnten die Städte, Gemeinden und Landkreise eine positive Bilanz ziehen, erklärt Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV. Die ihnen im Grundgesetz garantierte Finanzhoheit habe sich bewährt. "Damals wie heute stehen CDU und CSU für starke und handlungsfähige Kommunen ein", so Götz weiter.

Zu dem in Artikel 28 GG garantierten Recht der Gemeinden, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten echte kommunale Selbstverwaltung mit eigener Finanzausstattung. Bis heute garantiert die Finanzhoheit den Kommunen, dass ihnen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird.

60 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes können die Städte, Gemeinden und Landkreise eine positive Bilanz ziehen. Damals wie heute stehen CDU und CSU für starke und handlungsfähige Kommunen ein. Denn ohne eigene, frei verfügbare Finanzmittel kann keine Gemeinde eigenverantwortliche Entscheidungen treffen.

Heute gilt es mehr denn je, die vor Ort schlummernden Elementarkräfte für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nutzbar zu machen. Dafür engagieren sich Christdemokraten auf allen staatlichen Ebenen. In Ortschafts-, Bezirks-, Gemeinde- und Kreisräten, in den Landtagen, im Bundestag und im Europaparlament. Für die Städte, Gemeinden und Landkreise ziehen CDU und CSU an einem Strang.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel