Änderung von § 6 a Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz
Parkgebühren sollen nicht mehr vom Bundesgesetzgeber in Bezug auf Höhe, Zeit und Beginn festgeschrieben werden. Dafür haben sich die KPV-Verterter auf ihrer Bundesversammlung 2001 ausgesprochen.
Die Bundesvertreterversammlung 2001 hat den Antrag des KPV Kreisverbandes Solingen zur Prüfung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiesen.
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, das Straßenverkehrsgesetz dahingehend zu ändern, daß für Parkgebühren keine Mindestfestlegung in Bezug auf Höhe, Zeit und Beginn mehr festgeschrieben werden.
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